Überwachung am Arbeitsplatz: Your boss is watching you

Überwachung am Arbeitsplatz? Klingt ganz schön fies, ist aber näher an der Realität dran, als wir denken. Der Trend zum kontrollierten Arbeitnehmer hat sich so schleichend entwickelt, dass wir es gar nicht richtig bemerkt haben. Aber was ist tatsächlich erlaubt – und was nicht?

Eine gewisse Kontrolle ist akzeptabel und natürlich möchte der Chef unsere Arbeitszeit erfassen. Er muss allein schon aus wirtschaftlichen Gründen darauf bestehen, dass wir diese optimal nützen. Es liegt nicht in seinem Interesse, dass wir privat im Internet surfen oder E-Mails an die Oma schreiben. Da die Arbeitnehmer zum Teil immer dreister wurden und die Technik immer mehr hergab, entstanden zahlreiche Methoden der Überwachung. Würdest du gerne bei der Arbeit gefilmt werden? Vermutlich nicht. Leider ist aber selbst Videoüberwachung keine Seltenheit mehr.

Du bist nicht allein

„Wenn ich hier länger parke, bekommt mein Boss das sofort mit.“ Solche Sätze hören wir doch immer wieder. Wie ist das möglich? Magie? Nein! GPS-Tracker in Dienstfahrzeugen sind mittlerweile an der Tagesordnung. Anfangs wussten die meisten gar nichts von dieser Art der Überwachung, aber nun hat man sich eben daran gewöhnt. Es ist sozusagen ein offenes Geheimnis. Die Mitarbeiter wissen es und tun so als wüssten sie nichts. Wer zahlt, bestimmt eben. Ist schon klar, dass der Arbeitgeber gewährleisten möchte, dass die Dienstnehmer ordentlich und gewissenhaft arbeiten, aber wo ist die Grenze?Überwachung am Arbeitsplatz: Your boss is watching you

Klare Grenzen

Überwachung kann in manchen Fällen sinnvoll sein. Ein GPS-Tracker in einem Rettungsfahrzeug kann lebensrettende Ortung ermöglichen. Wenn allerdings das Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzrecht der Mitarbeiter in Gefahr sind, ist die Grenze des Erlaubten bereits überschritten worden.

Heimliche Überwachung ist verboten!

Bei unerlaubter Videoüberwachung, aufgespielter Software, GPS-Trackern oder überwachten Smartphones hat der Kontrollwahn einen kritischen Punkt erreicht. Heimliche Überwachung der Mitarbeiter ist grundsätzlich nicht erlaubt. Du wirst verdächtigt eine strafbare Handlung begangen zu haben, die man dir sonst nicht beweisen kann? Dann musst damit rechnen, doch überwacht werden zu dürfen. Die Überwachungsmethoden sind vielfältig und die Möglichkeiten erweitern sich laufend.

Burnout-Alarm

Schlecht gelaunt? Null Bock auf Arbeit? Die neueste Technik ermöglicht es nun sogar, dass Gesichtszüge, Stimmlage und Stimmung der Mitarbeiter ausgewertet werden. Deine schlechte Laune wird also nicht unbemerkt bleiben. Du stehst kurz vor dem Burnout oder bist schon mitten drin? Auch hier schlägt diese Methode Alarm.

Teure Spionage

Der Boss spioniert gerne und wird dabei erwischt? Das kann teuer werden, denn das Bußgeld hat es in sich. Erst recht, seit es die Datenschutzgrundverordnung gibt, die besondere strenge Regeln in Bezug auf Daten festlegt. Da kommt es vermutlich günstiger, wenn der Arbeitgeber dich ein paar Minuten in deinen privaten Facebook-Account schauen lässt.

FAZIT: Wir alle müssen Geld verdienen, aber niemand muss sich der totalen Überwachung ausliefern. Leistung wird erfasst, kontrolliert und beobachtet. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens ist das völlig in Ordnung. Gehe respektvoll mit deiner Arbeitszeit und deinem Dienstgeber um, aber lass nicht zu, dass deine Rechte verletzt werden.


Erstellt am: 24. November 2018

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