Britische Vorratsdatenspeicherung: Zugang für Geheimdienste

Behörden sollen sehen können welche Websites Internetnutzer aufgerufen haben

Britische Behörden sollen wie berichtet künftig sehen können, welche Websites die Internetnutzer aufgerufen haben. Das heiße nicht, dass der gesamte Verlauf im Browser zugänglich werde, sagte Innenministerin Theresa May am Mittwoch im Londoner Parlament bei der Präsentation des Gesetzesvorschlags. Polizei und Geheimdienst könnten sehen, ob jemand auf Facebook war, aber nicht, welche Seiten er dort angeschaut habe und mit wem er über welche Themen kommuniziert habe.

Zwangszugang für Geheimdienste

Anbieter wären dem neuen Gesetz nach gezwungen, den Geheimdiensten Zugang zu den Daten von Computern und Smartphones zu verschaffen, und Internetfirmen müssten die aufgerufenen Websites jedes Bürgers bis zu ein Jahr lang speichern, nicht aber alle angeschauten Unterseiten. Zu den Vorratsdaten gehören auch Suchbegriffe, die in Suchmaschinen eingegeben werden.

“Rückschlag für Bürgerrechte”

Die Opposition nannte den Gesetzentwurf für die umfassende Vorratsdatenspeicherung einen “herben Rückschlag für Bürgerrechte”. Auch Datenschützer protestierten. Großbritannien muss den Zugriff auf Internet- und andere Kommunikationsdaten neu regeln, weil bestehende Gesetze Ende des kommenden Jahres auslaufen. Im Jahr 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) enge Grenzen für die Vorratsdatenspeicherung gezogen. Kritiker der konservativen Regierung in Großbritannien sehen den vorliegenden Gesetzesentwurf im klaren Widerspruch zu den Vorgaben des EuGH.


Erstellt am: 4. November 2015

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