Bürgerrechtler: Berliner Nahverkehr soll auf Kameras mit Mikrofonen verzichten

Überwachungskamera an einem U-Bahnhof in Berlin. CC-BY-SA 4.0 Markus Reuter Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betreiben mehr als 16.000 Kameras in U-Bahnen, Bussen, Straßenbahnen und auf ihren Haltestellen und Bahnhöfen. Im Jahr 2018 wurden die Verkehrsbetriebe knapp 4.700 Mal von Strafverfolgungsbehörden um Herausgabe von Videomaterial aufgefordert. Insgesamt gaben die Verkehrsbetriebe 61.130 Stunden Videomaterial heraus. Das sind im Schnitt etwa 13 Stunden Material pro Anfrage.

Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf eine schriftliche Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor, die netzpolitik.org vorliegt und demnächst offiziell veröffentlicht wird. Die BVG-Pressestelle erklärt gegenüber netzpolitik.org die große Menge an Material mit den Anfragen der Polizei, die oft weit gefasst seien. Bei der Anzahl von Kameras pro Wagen und Bahnhof käme da schnell viel Material zusammen. Je unbestimmter der Fall und weitgefasster die Möglichkeiten eines Straftäters zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, desto mehr Stunden fielen bei einer Anfrage an.

Auf die Frage, wo wie viele Kameras im Einsatz sind, gab das Unternehmen in der parlamentarischen Anfrage keine konkrete Antwort, sondern nur Näherungswerte:

In U-Bahnen 2-4 Kameras pro Wagen

In Straßenbahnen 6-8 Kameras pro Wagen

In Bussen 3-5 Kameras pro Wagen

In Bahnhöfen und Liegenschaften mindestens 2 Kameras.

Die derzeit größte Anzahl an Kameras werde auf dem Alexanderplatz mit 161 Überwachungskameras erreicht. Die Kosten für Videoüberwachung gibt das Verkehrsunternehmen mit mehr als sechs Millionen Euro im Jahr 2018 an. Bislang werden Kamerastandorte nur von privaten Projekten wie „Surveillance under Surveillance“ erfasst.

Datenschutz durch guten Willen?

Durch die schriftliche Anfrage kam zudem heraus, dass die BVG über Kameras verfügt, die prinzipiell auch Tonaufnahmen machen können. Kameras der neueren Generationen seien in der Lage, Audiodaten zu übertragen, heißt es in der Antwort. Diese Funktion sei aber durch die Administratoren deaktiviert und somit nicht verfügbar.

„Unser Datenschutzbeauftragter hat genau festgelegt, wer darauf Zugriff hat und wer nicht“, sagt Unternehmenssprecherin Petra Nelken gegenüber der Berliner Zeitung . Die Mitarbeiter in der Sicherheitszentrale hätten nur die Bilder und keinen Ton. Die IT-Leute arbeiten laut BVG-Presseabteilung in einer anderen Abteilung an einem anderen Standort.

Bei der Berliner Datenschutzbeauftragten war bisher nicht bekannt, dass die Kameras auch Ton übertragen können, berichtet die Berliner Zeitung. Soweit technisch und organisatorisch sichergestellt sei, dass die Mikrofone nicht aktiviert sind, sieht die Behörde das Vorhandensein der Mikrofone aber unkritisch“, sagt eine Sprecherin gegenüber der Zeitung.

Anja Heinrich, Vorstandsmitglied der Humanistischen Union, ist da anderer Meinung. Sie kritisiert gegenüber netzpolitik.org, dass die massenhafte Videoüberwachung schon ein enormer Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen in Berlin und der Nutzen äußerst fraglich sei. „Eine Tonüberwachung käme einem George-Orwell-Szenario gleich und wäre ein völlig unverhältnismäßiger und rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste. Die BVG muss daher unbedingt sicherstellen, dass keine Tonaufnahmen stattfinden. Fraglich ist, ob sie dies hinreichend gewährleisten kann. Es wäre ihr anzuraten, daher auf Kameras mit entsprechenden Funktionen zu verzichten“, so Heinrich weiter.

Padeluun von der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage sieht eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Hier sei auch der Versuch strafbar. „Diese Anlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen“, fordert er gegenüber netzpolitik.org.

„Wir sind erstaunt und erschüttert, dass die BVG Kameras verbaut, die Ton aufzeichnen können“, sagt ein Sprecher von Endstation Jetzt, einem des Aktionsbündnis, das sich gegen Kameras im öffentlichen Raum einsetzt. So schaffe die landeseigene BVG Tatsachen. Alleine die Möglichkeit, dass die Kameras mit Mikrofonen ausgestattet seien, könnte eine Verhaltensänderung von Passant:innen auslösen, so der Sprecher weiter.

George-Orwell-Szenario

Auch der FDP-Abgeordnete Luthe sieht die Mikrofone kritisch: „Schon jetzt kann also jeder mit einem Admin-Zugang bei der BVG munter heimlich Gespräche belauschen und aufzeichnen. Die reguläre Nutzung ist der logische nächste Schritt für die Freunde der anlasslosen Bespitzelung – es könnte doch vielleicht jemand eine Straftat planen.“ Die BVG lege mit ihren neuen Kameras die technische Grundlage für eine anlasslose Totalüberwachung der Bürger. Jede vorhandene Technik würde früher oder später auch eingesetzt und sodann auch das gesprochene Wort von einem Staatsunternehmen überwacht – das wäre dann der größtmögliche Lauschangriff. Von so etwas hätte die Stasi nur träumen können, so Luthe weiter.

Doch nicht nur bei den Sicherheitsbehörden dürfte die Audio-Funktionalität Begehrlichkeiten wecken, auch kriminelle Hacker könnten dies nutzen, um Gespräch zu belauschen. Es stellt sich auch die Frage, warum ein quasi-staatliches Unternehmen Überwachungstechnik kauft, die sie gar nicht einsetzen darf. Eine flott-schnippische Antwort aus der PR-Abteilung „So ist das bei Technik eben manchmal“ hilft da nicht weiter.

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Erstellt am: 12. Februar 2019

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