EuGH-Urteil zu illegalem Filesharing: Auch wenn es ein Familienmitglied war, wirst du zur Verantwortung gezogen

Von deinem Internetanschluss wurde illegales Filesharing betrieben – aber du warst es nicht, sondern ein anderes Familienmitglied? Dein Pech! Der Europäische Gerichtshof hat nun in einem aktuellen Fall entschieden, dass sich niemand einfach so hinausreden kann.

Bei illegalem Filesharing mal eben die Schuld auf Mama, Papa oder Bruder schieben? So nicht, sagt der Europäische Gerichtshof. Es ist nicht rechtens, dass sich EU-Bürger damit herausreden, dass jemand anderer mit ihrem Internetanschluss Urheberrechte verletzt hat. Der Werksinhaber muss die Möglichkeit haben, sein Recht durchzusetzen.

Recht auf Schutz des Familienlebens?

Konkret ging es im vorliegenden Fall um ein Hörbuch des deutschen Bastei-Lübbe-Verlages. Dieses wurde widerrechtlich auf einer Peer-to-Peer-Plattform geteilt. Inhaber des Filesharing-Internetanschlusses war ein Mann namens Michael Strotzer. Diesen hat der Verlag daraufhin geklagt. Der Angeklagte gab an, absolut nichts mit dem Filesharing zu tun zu haben. Stattdessen verwies er auf seine Eltern, die im selben Haushalt lebten und den Internetanschluss ebenfalls nutzen würden. Für ihn war die Sache damit erledigt. Das Münchner Gericht gab Strotzer Recht und verwies auf sein Recht, sein Familienleben zu schützen.

Recht auf Urheberschutz muss durchsetzbar bleiben

Damit war der Fall aber nicht beendet. Das Gericht wandte sich an den Europäischen Gerichtshof, um die Angelegenheit ein für alle Mal zu klären. Mit einem abweichenden Ergebnis: Der EuGH verwies darauf, dass es eine Balance zwischen dem Recht auf Familienleben und dem Urheberrechtsschutz geben müsse. Wenn Familien „beinahe absoluten Schutz“ erhalten wie im Falle Strotzer, ist ein solches faires Gleichgewicht nicht gegeben. Denn der Verlag kann seine Rechte nicht verteidigen.

Der Fall ist nun wieder zurück beim Münchner Gericht. Dieses muss letztendlich entscheiden, ob es einen legalen Weg gibt, Strotzer dazu zu zwingen, die notwendigen Informationen zu liefern, um festzustellen, wer das illegale Filesharing auf seinem Internetanschluss begangen hat. Eine derartige Schuldzuweisung mag vielleicht für Familienstreit sorgen, aber sie geht konform mit dem EU-Recht.

Quelle: ZDNet.com


Erstellt am: 23. Oktober 2018

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