Kartellamtsentscheidung zu Facebook: Richtige Analyse, schwaches Schwert

Facebook (Symbolbild). Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Glen Carrie Das Bundeskartellamt hat heute bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Facebook hat eine dominante marktbeherrschende Stellung und kontrolliert im Bereich der Sozialen Medien rund 90 Prozent des Marktes.

Die Markteintrittsbarrieren für Konkurrenten sind hoch, Netzwerk-Effekte befeuern die Dominanz und die Nutzer sind durch den Lock-In-Effekt gefangen.

Facebook baut diese Marktmacht auch durch die Zusammenführung vieler Daten aus, auch wenn Nutzer gar nicht Kunde von Facebook sind. Das ist ein bekanntes Problem. Am grundsätzlichen Modell rüttelt das Bundeskartellamt jedoch nicht: Es sei grundsätzlich anzuerkennen, dass das Angebot eines sozialen Netzwerks, das ein effizientes datenbasiertes Geschäftsmodell anbieten will und sich durch Werbung finanziert, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfordere.

Leider hat das Bundeskartellamt gegen das Geschäftsgebahren von Facebook keine klare rote Linie gezogen und sich nicht getraut, diese Datenzusammenführung komplett zu untersagen. Stattdessen fordert man Facebook auf, zukünftig Nutzerinnen und Nutzer besser zu informieren und sich eine Einwilligung zu holen. Das klingt zwar gut, könnte sich aber in der Praxis schlimmstenfalls auch als Bestätigen eines weiteren Banners oder eines Häckchens in den Einstellungen zur Einwilligung funktionieren – ohne dass die Nutzer verstehen, was da genau passiert. So wie das Facebook bereits seit Jahren macht.

Wie aber sollen Nutzerinnen und Nutzer jemals nachvollziehen können, wie umfangreich die Datensammlung tatsächlich ist? Selbst bei größtmöglicher Transparenz kann niemand heute ahnen, welche Konsequenzen ein Datenprofil in einigen Jahren für die Lebenschancen haben könnte.

Immerhin: Klar ist, dass Facebook niemanden ausschließen darf, der sich gegen die Datenzusammenführung unterscheidet. Unklar ist aber, wie das Einwilligungsverfahren konkret aussehen soll. Mundt sagt, dass Facebook nicht kooperativ war und man jetzt eine Zusammenarbeit bei der Lösung anbieten würde. Vier Monate hat Facebook Zeit, ein Konzept vorzulegen. Wichtig wäre, das die Nutzer der einzelnen Dienste duch Nicht-Zustimmung nicht benachteiligt werden dürfen. Und man ihnen das auch klar sagen muss.

Vertrauen ist gut verspielt, Kontrolle ist besser

Eine entscheidende Frage bleibt aber weiterhin: Wer kontrolliert das wie und mit welchen Ressourcen? Haben wir zukünftig gut ausgestattete Datenschutzbehörden, die auch gesetzlich in der Lage sind, vor Ort bei Facebook in die Datenzentren schauen zu können, ob das alles stimmt, was die PR- und Rechtsabteilung von Facebook schriftlich versichert hat?

Facebook hat in den vergangenen 15 Jahren gezeigt, dass man dem Unternehmen und seinem Chef nicht trauen kann und darf. Auch wenn er sich nach jedem PR-Gau erneut entschuldigt und Besserung gelobt hat.

Im schlimmsten Fall haben wir jetzt eine gute Analyse des Bundeskartellamts mit einem schwachen Schwert.

Vor kurzem hat Facebook bereits mit den Gegenmaßnahmen zur „Inneren Entflechtung“ begonnen. Der Konzern legt die Messenger der einzelnen Dienste Facebook, Whatsapp und Instagram zusammen. In der Folge wird die Datenzusammenführung unumkehrbar. Besser wäre gewesen, das Kartellamt hätte die Zusammenführung von Daten komplett untersagt. Weil Nutzerinnen und Nutzer nie richtig gut im Bilde sind, was Facebook genau mit den Daten macht und welche Konsequenzen das hat.

Die Entscheidung kann also nur ein erster Schritt sein, um die Dominanz und das Geschäftsgebahren von Facebook demokratisch kontrollieren zu können. Weitere müssen folgen.

Hilf mit! Mit Deiner finanziellen Hilfe unterstützt Du unabhängigen Journalismus.


Erstellt am: 7. Februar 2019

×
Fehler bei
der Übermittlung.
×
Erfolgreich.

Coupon wurde erfolgreich gesendet.

Nimm Dein Telefon zu Hand.