Lex Greenpeace: Sachsen ändert heimlich Gesetz, um Gutachten geheimzuhalten

Die sächsische Landesregierung soll Milliardenrisiken für den Haushalt in Kauf genommen haben CC-BY 2.0 Greenpeace Italia Eigentlich ist das Umweltinformationsgesetz ein mächtiges Werkzeug, um den Staat transparent zu machen. Wer auf Basis des Gesetzes Gutachten oder Daten mit Umweltbezug von Behörden verlangt, erhält sie im Regelfall innerhalb eines Monats. Eine E-Mail genügt.

Es sei denn, man wendet sich an Behörden in Sachsen. Dann rennt man nämlich nicht nur gegen eine Mauer des Schweigens. Man riskiert auch, dass die regierende Koalition aus CDU und SPD extra den Landtag in Bewegung setzt, um interne Dokumente geheimzuhalten, wie Recherchen von netzpolitik.org zeigen.

Brisanter Bericht über Milliardenrisiken

Mit der Mauer des Schweigens bekam es die Umweltorganisation Greenpeace im Sommer 2018 zu tun, als sie einen Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofs anforderte. In dem Gutachten geht es um Sicherheitsleistungen im Bergrecht. Der Rechnungshof wirft der Staatsregierung darin angeblich vor, dass sie Milliardenrisiken für Steuerzahler verursacht hat. Der zuständige Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) hatte es offenbar versäumt, gegenüber dem Braunkohlekonzern Vattenfall Garantien einzufordern.

Eigentlich ein klarer Fall für das Umweltinformationsgesetz, das auf eine EU-Richtlinie zurückgeht: Behörden müssen demnach in Punkto Umweltschutz besonders transparent agieren. Der Sächsische Rechnungshof sah das allerdings anders. Die Landesbehörde wies die Anfrage von Greenpeace nach dem Sonderbericht erst ab und reagierte auf den Widerspruch der Organisation nach sechs Monaten mit einem 40-seitigen Ablehnungsschreiben , unterschrieben vom Präsidenten des Rechnungshofs, dem CDU-Politiker Karl-Heinz Binus. Das versendete es auch an andere Antragsteller.

Sollte der Rechnungshof sich erhofft haben, die Antragsteller damit einzuschüchtern, lag er damit allerdings falsch. Greenpeace reichte gegen die Ablehnung Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig ein. Und der Rechnungshof erkannte offenbar, dass seine Chancen schlecht standen. Im November 2018 beauftragte die Behörde den Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhardt mit ihrer Verteidigung und setzte die schwarz-rote Koalition in Sachsen von der Klage in Kenntnis. Die begann sogleich ebenfalls damit, sich des Falles anzunehmen.

Gesetzesänderung kurz vor Weihnachten

Und zwar im Verborgenen: Die Fraktionen der CDU und der SPD entschieden, den Rechnungshof einfach vom Gesetz auszunehmen. Wo kein Auskunftsanspruch, da keine Auskunft. Statt aber dafür einen eigenen Gesetzentwurf zu erstellen, brachten sie die Gesetzesänderung einfach in einem anderen unter. Am 16. November stimmten CDU und SPD einer Änderung des Haushaltsgesetzentwurfs zu, der sich letztlich auch auf Seite 56 der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses findet: Artikel 24 des fachfremden Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 sah vor, das Umweltinformationsgesetzes zu ändern. Von der laufenden Klage gegen den Rechnungshof verlor die Regierung kein Wort. Kurz vor Weihnachten beschloss der Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD den Gesetzentwurf, am 1. Januar trat er in Kraft.

Der Landtagsabgeordneten Gerd Lippold von den sächsischen Grünen bezeichnet das Verhalten der Landesregierung als „unglaublichen Vorgang“. Er selbst wurde durch Greenpeace auf die Gesetzesänderung aufmerksam. Gegenüber netzpolitik.org kritisiert Lippold, dass CDU und SPD im Haushaltsausschuss kein Wort über die Klage verloren, die der Gesetzesänderung zugrunde lag: „Soll ein Abgeordneter sein Mandat wirkungsvoll ausüben, müssen ihm im parlamentarischen Prozess die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen unterbreitet werden. Nur so kann er sich ein eigenes Urteil von den parlamentarischen Vorgängen bilden.“

Schon vorher im Landtag war Lippold mit dem Sonderbericht des Rechnungshofs befasst. Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss durfte der Abgeordnete den Bericht selbst nur unter Aufsicht im Ausschusssekretariat einsehen. Seine Notizen dazu mussten dort in einem verschlossenen Umschlag verbleiben, berichtet er.

Gesetzesänderung möglicherweise europarechtswidrig

Der Rechnungshof schöpft seine neuen Intransparenzpflichten nun genüsslich aus. Der Staatsrechtler Christoph Degenhardt, der den Sächsischen Rechnungshof vor Gericht vertritt, nahm die Gesetzesänderung zum Anlass, am 9. Januar dem Verwaltungsgericht die neue Gesetzeslage mitzuteilen. Er „gestatte sich“, auf das Änderungsgesetz hinzuweisen.

Aus Sicht des Freistaats ist die Klage damit offenbar erledigt, das Dokument soll geheim bleiben. Tatsächlich ist aber ungeklärt, ob die Gesetzesänderung rückwirkend den Antrag von Greenpeace außer Kraft setzen kann – und ob sie nicht CDU und SPD wieder auf die Füße fällt. Denn die Ausnahme des Rechnungshofs vom Umweltinformationsgesetz könnte gegen Europarecht verstoßen.

Für Manfred Redelfs von der Recherche-Abteilung bei Greenpeace ist die Sache klar. Gegenüber netzpolitik.org sagt er: „Sachsen hat eine Lex Greenpeace geschaffen.“ Statt Transparenz zu üben, schotte sich Sachsen weiter ab: „Dabei ist es ohnehin schon eins der Bundesländer mit sehr schlechtem Zugang zu Unterlagen der Verwaltung, denn es gibt in Sachsen kein Informationsfreiheitsgesetz, also kein allgemeines Akteneinsichtrecht wie in 13 anderen Bundesländern.“

Eigentlich hatten die sächsische CDU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung bis zur Wahl im Herbst 2019 ein Informationsfreiheitsgesetz angekündigt . Das Vorhaben wird aber offenbar nicht mehr umgesetzt. Transparenz ist in Sachsen ein Fremdwort.

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Erstellt am: 19. Februar 2019

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