Das Handelsregister: Endlich offene Daten!

Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Wichtige Informationen über Unternehmen, Stiftungen und Vereine aus dem Handelsregister und den Handelsregisterbekanntmachungen sind seit heute erstmals offen und frei im Internet verfügbar. Die Open Knowledge Foundation Deutschland und Open Corporates haben die Registrierungsdaten von 5,1 Millionen deutschen Firmen und weiteren Organisationen veröffentlicht.

Bisher sind Informationen wie Firmensitz, Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen, die alle Unternehmen melden müssen, auf handelsregister.de zwar zugänglich, aber nicht offen zum Download oder zur weitergehenden Nutzung. Deshalb war bisher der automatische Abgleich mit anderen Datenbanken unmöglich. Zudem sind die Daten über eine Suche nur schwer auffindbar und nicht miteinander verknüpft. Für viele Unternehmen gibt es mehrfache Einträge in verschiedenen Bundesländern, da die zuständigen Registergerichte unterschiedliche Systeme führen. Der Betreiber der Website, das Justizministerium Nordrhein-Westfalen, untersagt weitergehende Nutzungen der Daten.

Recherchen zur Mafia und den Panama Papers

Unter OffeneRegister.de sowie bei Open Corporates können die Daten jetzt einfach zentral durchsucht, heruntergeladen sowie per Programmierschnittstelle (API) weiterverwendet werden. Nichtregierungsorganisationen und Datenjournalist*innen, aber auch Behörden selbst können die Eintragungen aus dem Handelsregister und den damit verknüpften Bekanntmachungen jetzt erstmals automatisiert mit anderen Datenbeständen abgleichen. Abdrucke aus dem Handelsregister, für deren Offenlegung handelsregister.de Gebühren erhebt, sind nicht in den Daten enthalten.

Die Journalisten der Süddeutschen Zeitung, des NDR und von Correctiv erhielten vorab einen Abzug des Handelsregisters. Sie zeigten zuvor bereits mit ihren Recherchen zu Immobilienfirmen, der Mafia und den Panama Papers, dass offene Daten von Unternehmen ein Mittel zur Aufdeckung von Missständen sein können, wenn sie mit anderen Datenbeständen verknüpft werden .

Lobbyismus der Familienunternehmer

Eine Analyse der Daten zeigt indes, dass es offenkundig Probleme mit den Datenbeständen gibt. So ist etwa alleine das Registergericht Berlin-Charlottenburg in 15 verschiedenen, teils fehlerhaften Bezeichnungen in der Datenbank vorhanden. Es gibt zudem keine festen Identifikatoren für Organisationen. Wechselt ein Unternehmen in ein anderes Bundesland, erhält es dort vom Registergericht eine neue ID. Dies erschwert die Nachverfolgung von Unternehmen erheblich.

Nichtregierungsorganisationen fordern im Kampf gegen Korruption seit Jahren offene Daten des Handelsregisters und des Transparenzregisters für wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen und Stiftungen. Die Bundesregierung zeigte bisher allerdings kein Bemühen, die Datenbestände offenzulegen. Im Gegenteil: Auf Betreiben von Unternehmenslobbyisten nahm das Finanzministerium eine geplante Offenlegung des Transparenzregisters zurück.

Neue EU-Richtlinien könnten der Bundesregierung bald den Weg für mehr Transparenz weisen. Zum einen sieht die neue Antigeldwäsche-Richtlinie vor , dass die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen europaweit bald für die gesamte Öffentlichkeit einsehbar sein müssen. Und die neue Open Data-Richtlinie definiert Daten aus dem Handelsregister als „besonders wertvoll“. Sieht die Bundesregierung die Zeichen der Zeit, legt sie ihre Registerdaten offen – anstatt die Arbeit weiter der Zivilgesellschaft zu überlassen.

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Erstellt am: 6. Februar 2019

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