Deutschland startet erneut die Vorratsdatenspeicherung

Deutschland führt Vorratsdatenspeicherung wieder ein

Verbindungsdaten zur Telefon- und Internetkommunikation der Bürger sollen in Deutschland künftig zehn Wochen lang systematisch gespeichert werden. Das sieht der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor, den das deutsche Kabinett nach Angaben aus Regierungskreisen heute gebilligt hat. Für Standortdaten solle eine vierwöchige Speicherfrist gelten.

Laut dem Gesetzentwurf dürfen die Behörden die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben.

E-Mails und besuchte Websites ausgenommen

Von der Speicherung ausgenommen sind E-Mails. Auch die Inhalte der Kommunikation sowie die von Bürgern aufgerufenen Websites sollen nicht gespeichert werden. Auch die Daten von Berufsgeheimnisträgern – etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten und Journalisten – dürfen nicht verwertet werden.

Die Telekommunikationsfirmen sollen verpflichtet werden, bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, dazu einen Server im Inland zu benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

EuGH kippte EU-Vorgaben

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren schwer umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben dazu 2014 gekippt – wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das deutsche Verfassungsgericht hatte die deutschen Regeln 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.

Mit dem jetzt gebilligten Gesetzesentwurf werden die Richtlinien umgesetzt, die die deutsche Bundesminister für Justiz und Inneres, Heiko Maas (SPD) und Thomas de Maiziere (CDU), im April vorgelegt hatten. Der Entwurf ist aber in der SPD weiter umstritten.

In Österreich fordert Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ebenfalls eine Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung. Koalitionspartner SPÖ und einige Oppositionsparteien lehnten den Vorschlag bisher strikt ab.


Erstellt am: 26. Mai 2015

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