Wir veröffentlichen das Framing-Gutachten der ARD

CC-BY-SA 4.0 Jaydie Die ARD hat bei der Sprach- und Kognitionswissenschaftlerin Elisabeth Wehling ein Gutachten in Auftrag gegeben um sich beraten zu lassen, wie man die Vorzüge des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks durch Erkenntnisse der Framing-Theorie kommunizieren kann. Das Gutachten dient laut ARD als „Denkanstoß und Diskussionsgrundlage“ für interne Zwecke.

Allerdings wurde es schnell Bestandteil einer öffentlichen Debatte, weil das Gutachten mittlerweile außerhalb der ARD zirkuliert. Und gerade rechte Webseiten machen mit dem ausgewählten Zitieren aus dem Text massiv Stimmung gegen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und tun dabei so, als wäre diese Diskussionsgrundlage bereits beschlossene Sache einer Kommunikationsstrategie mit dem Ziel, die öffentliche Wahrnehmung zu „manipulieren“. Im Interview mit meedia.de argumentiert die ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab, dass dies keine „Mitarbeiteranweisung“ sei, sondern eine Diskussionsgrundlage zur Sensibiliserung bei der Verwendung von Sprache und Sprachbildern. In dem Interview distanziert sie sich auch persönlich von einzelnen in dem Gutachten vorgeschlagenen Sprachbildern wie „Profitzensur“.

Zensurheberrecht nährt Manuipulationsängste

Die ARD-Pressestelle argumentiert eine Nicht-Veröffentlichtung damit , dass man es „aus urheberrechtlichen Gründen“ nicht veröffentlichen könne. Man kann von der ARD und dem Öffentlich-Rechtlichen System halten was man will. Aber gerade mit diese Vorgehensweise und dem Anschein von Intransparenz erweist die Anstalt der Debatte um die Zukunft des öffentlichen Rechtlichen Rundfunks einen Bärendienst, denn sie spielt damit den rechten Narrativen in die Hände, dass man es geheim halten wolle und etwas zu verbergen hätte.

Für eine öffentliche Debatte ist es aber wichtig, dass sich alle Interessierten aus der Diskussionsgrundlage informieren können. Das Gutachten wurde aus öffentlichen Geldern finanziert und sollte selbstverständlich auch nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld, öffentliches Gut“ („Public money, public good“) allen Beitragszahlerinnen und -zahlern verfügbar sein. Damit sich mehr Menschen aus der Originalquelle informieren und an der Diskussion teilnehmen können.

Man kann nicht nicht framen

Wir veröffentlichen deshalb das Gutachten in einer PDF-Version . Von der Verfasserin des Gutachtens, Elisabeth Wehling, ist im vergangen Jahr das Buch „Politisches Framing – Wie eine Nation sich ihr Denken einredet – und daraus Politik macht “ im Ullstein Buchverlag erschienen. Vor zwei Jahren sprach sie auf der re:publica über „Die Macht der Sprachbilder – Politisches Framing und neurokognitive Kampagnenführung“ .

Gerade wenn man sich aus der Originalquelle informieren kann, sieht man, dass die Dämonisierung nicht gerechtfertigt ist. Denn wenn eine Einsicht des Kommunikationswissenschaftlers Paul Watzlwick gibt, die sich quasi universeller Bekanntheit erfreut, dann dass wir nicht nicht kommunizieren können. Diese Binsenweisheit gilt sinngemäß nicht nur für Kommunikation an sich, sondern auch für (Teil-)Aspekte verschiedener Arten von Kommunikation wie eben Framing. So ist zum Beispiel mit jeder Wortwahl in einem Text immer auch ein bestimmtes Framing verbunden, das beim Lesenden bestimmte Assoziationen oder Gefühle auslösen kann. Egal ob „Staatsfunk“, „öffentlich-rechtlicher Sender“ oder „gemeinsamer, freier Rundfunk ARD“ wie im im Gutachten von Elisabeth Wehling, jeder Begriff löst andere Assoziationen aus, steht für ein anderes Framing.

Wenn es aber keine Kommunikation ohne Framing gibt, kann es durchaus sinnvoll sein, dominante Frames in der eigenen Kommunikation zu reflektieren. Sich dabei professionelle Unterstützung zu holen, ist ebenfalls nicht abwegig. Fragwürdig ist hingegen schon eher, wie sehr die ARD die Interpretation – das Framing – dieses Reflexionsprozesses anderen überlässt, indem sie entsprechende Dokumente zurückhält. Genau das stützt nämlich das Framing des Gutachtens als „Manipulation“, was rechte Gegner öffentlich-rechtlicher Medien genüsslich befeuern.

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Erstellt am: 17. Februar 2019

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