Elektronische Beweismittel versus Datenschutz: Der Kampf um E-Evidence geht weiter

Digitale Strafverfolgung steht nach wie vor im Fokus aktueller Datenschutzdebatten. Die Justizminister der EU-Staaten beraten sich in Brüssel über die weitere Entwicklung. Erst kürzlich haben wir über elektronische Beweismittel und die Bedeutung ihrer raschen Verfügbarkeit berichtet. Der Erfolg polizeilicher Arbeit hängt maßgeblich davon ab. Online-Dienste haben im Falle einer dringenden Anordnung eventuell nur sechs Stunden Zeit, um zu antworten. Die mögliche Herausgabe von elektronischen Beweismitteln ist eine wichtige Entscheidung. Wie sieht es nun in der Praxis aus?

Herausgabe elektronischer Beweismittel soll erzwungen werden

Ein besserer und schneller Zugriff auf E-Mails und Nachrichten aus diversen Apps kann wichtige Informationen liefern. Langes Warten kann die Ermittlungen nicht nur beinträchtigen, sondern die Sicherheit aller Bürger in Gefahr bringen. Das Ganze klingt doch einfach. Jemand wird verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben oder begehen zu wollen, die Polizei erhält ehestmöglich alle Informationen, die zur Verfügung stehen – E-Mails, Nachrichten, sowohl Inhalte als auch Metadaten. Digitale Strafverfolgung unabhängig von Landesgrenzen. Die Herausgabe von elektronischen Beweismitteln soll erzwungen werden. Das klingt eigentlich simpel, aber jetzt kommt der Datenschutz ins Spiel.

Online-Dienste in Bedrängnis

Zehn oder im härtesten Fall nur sechs Stunden Zeit, um auf eine Anordnung adäquat reagieren zu können. Das ist nicht viel, aus Unternehmersicht betrachtet. Es muss immerhin entschieden werden, ob persönliche Daten und Inhalte von Nutzern weitergegeben werden. Hier geht es um Verbindungsdaten und Inhalte von Nachrichten.

Hohe Strafen bis in den MilliardenbereichElektronische Beweismittel versus Datenschutz: Der Kampf um E-Evidence geht weiter

Ein Zuwiderhandeln soll mit hohen Strafen geahndet werden. Das wären dann 2 % vom Gesamtjahresumsatz – global gesehen. Bei manchen Unternehmen kann sich die Strafe im Milliardenbereich bewegen. Der Provider muss entscheiden: Ist die Anordnung rechtmäßig? Ein Spiel gegen die Zeit.

Einige EU-Staaten haben sich nun zusammengetan und eine Position beschlossen. Diese soll in Brüssel unterzeichnet werden. Es gibt sowohl Befürworter als auch Gegner. Ein neues Rechtsinstrument ist notwendig, aber über die Fassung wird weiterhin beraten.

Datenschützer sehen rot

Datenschützer und der Privatsphäre-Verfechter sehen diese Entwicklung problematisch. Schutzklauseln für Grundrechte fehlen hier völlig. Die Einwände wurden bis jetzt nicht erhört. Deutschland wird vermutlich dagegen stimmen, da wichtige deutsche Grundrechte verletzt werden.

FAZIT: In Zeiten der Globalisierung und weltweiten Vernetzung muss man wohl irgendwo Abstriche machen. Datenschutz oder Sicherheit? Kein möglicher Zugriff auf elektronische Beweismittel erschwert und behindert erfolgreiche polizeiliche Ermittlungsarbeit. Unter Umständen können dadurch Leben gefährdet werden. Die Notwendigkeit von Datenschutzoptimierung lässt sich beim Thema Sicherheit kaum umsetzen. Die Zukunft von E-Evidence steht also nach wie vor in den Sternen.


Erstellt am: 13. Dezember 2018

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