Privatsphäre am Popkonzert? US-Star überwachte Fans heimlich via Gesichtserkennung

Nur Polizei & Co setzen Gesichtserkennungs-Software zur heimlichen Überwachung ein? Weit gefehlt: Tatsächlich greifen sogar Popstars wie Taylor Swift auf ihren Konzerten zu diesem stark kritisierten Mittel, um ihre Fans zu kontrollieren. Ohne deren Genehmigung …

Klar, ein Star hat es auch nicht leicht. Im Falle von Taylor Swift wird diese anscheinend von Stalkern bedroht, die sie in Angst und Schrecken versetzen. Verständlich. Aber dürfen aus diesem Grund Konzertbesucher heimlich überwacht werden?Privatsphäre am Popkonzert? US-Star überwachte Fans heimlich via Gesichtserkennung

Stalker unter Konzertbesuchern?

Swifts Management zumindest sagte laut Bericht vom Rolling Stone Ja zur Überwachung: Mittel zum Zweck war (einmal mehr) Gesichtserkennungs-Software, die bei einem Konzert in Kalifornien eingesetzt wurde. Jeder Konzertbesucher, der auf eine Kiosk-Leinwand schaute, um Proben-Mitschnitte des Popstar anzusehen, wurde aufgenommen.

Geheimüberwachungen in den USA erlaubt

Diese „Mugshots“ gingen zur einer Sicherheitsfirma, welche die Fotos mit ihren Datenbanken verglich. Unter dem Motto: War ein Stalker unter den Besuchern? Was dabei herausgekommen ist, bleibt unklar. Vor allem auch, wie viele Falschmeldungen das System gab. Fakt ist aber, dass in den USA bei einer derartigen Veranstaltung sehr wohl solche Geheimüberwachungen erlaubt sind.

In Europa sieht das etwas anders aus. Behörden dürfen Gesichtserkennung einsetzen, wenn es der Gefahreneindämmung und dem Schutz dient. Unternehmen hingegen unterliegen durch die DSGVO sehr strengen Richtlinien – ohne Einverständnis geht hier gar nichts. Bei einem europäischen Konzert wäre die Überwachung also eher nicht rechtens, würden wir mal sagen.

Extrem hohe Fehlerquote

Und das ist auch gut so. Egal, wo Gesichtserkennung auch eingesetzt wird, die Fehlerquote ist beträchtlich – was Datenschützer als sehr bedenklich sehen. Man denk nur an die 2.500 als verdächtig identifizierten Besucher des UEFA Champions League Finale in England. Von diesen waren dann doch „nur“ 173 wirklich vorbestraft o. ä. Das macht nach Adam Riese eine Fehlerquote von 92 %!

Aber selbst diese Zahlen schrecken Behörden und vor allem private Unternehmen nicht davon ab, vermehrt auf Kontrolle bzw. Überwachung durch Gesichtserkennung zu setzen. Und auch die Anbieter rüsten auf. So bietet ein Amazon zur Strafverfolgung ein Gesichtserkennungssystem quasi zum Diskontpreis an. Ein Trend, der sich – Datenschutz hin oder her – wahrscheinlich schwer aufhalten lassen wird …

Quelle: Standard Online; Foto: crello


Erstellt am: 16. Dezember 2018

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