Urteil gegen Überwachung: Massen-Ausspähung von Journalisten-E-Mails nicht rechtens

Edward Snowden hatte die Überwachungsmethoden von Geheimdiensten & Co 2013 im Rahmen seiner NSA-Enthüllungen aufgedeckt. Jetzt wurde das groß angelegte Ausspähen des E-Mail-Verkehrs von Journalisten durch Großbritannien auch von höchster Stelle als nicht rechtens verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied in einem aktuellen Urteil, dass durch diese Vorgehensweise sowohl die Meinungs- und Pressefreiheit als auch das Recht auf Schutz der Privatsphäre.

Gut Ding braucht Weile. So auch im Falle der Überwachung von Journalisten durch großbritannische Geheimdienste. 2013 wurde u. a. diese Spionage von Edward Snowden aufgedeckt. Bereits damals gingen 16 Journalisten, unter ihnen Enthüllungsjournalisten sowie Bürgerrechtsorganisationen, auf die Barrikaden und klagten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihnen allen nun erfreulicherweise Recht.Urteil gegen Überwachung: Massen-Ausspähung von Journalisten-E-Mails nicht rechtens

Schutz der Privatsphäre nicht gegeben

Begründet haben die Richter ihr positives – und einstimmiges – Urteil für die Kläger so: Das Ausspionieren der Journalisten geht gegen den Schutz ihres Privatlebens sowie das Recht auf Meinungsfreiheit. Darüber hinaus gäbe es keine „angemessene und unabhängige Kontrolle” der Vorgehensweise. Welche Mails analysiert werden, ist quasi wahllos. Und natürlich erfahren die Spione „sehr viele Dinge über die Gewohnheiten und die Kontakte” der Betroffenen, was das Ganze noch schlimmer macht.

Pressefreiheit durch „Abschreckung“ von Quellen gefährdet

Der Europäische Gerichtshof sieht auch die Pressefreiheit gefährdet: Beim Überwachen der E-Mails von Journalisten könnten auch Quellen offenbart werden, was natürlich überhaupt nicht geht bzw. bei brisanten Themen sogar gefährlich werden könnte. Dadurch könnten Quellen es sich zwei Mal überlegen, an einen Reporter heranzutreten – freie Presse adé!

Hinzu komme, dass das britische Überwachungsgesetz einer großen Zahl von Behörden die Möglichkeit gebe, bei Telekommunikationsunternehmen Zugang zu den Kommunikationen ihrer Kunden zu beantragen – unter unzureichend definierten Bedingungen, stellte das Straßburger Gericht weiter fest. Dies gelte auch für die Kommunikationen von Journalisten.

Provider müssen Kundenkommunikation nur bei Verbrechen herausrücken

Laut britischem Überwachungsgesetz ist es vielen Behörden möglich, über Provider „einfach so“ die Kommunikation von Bürgern einzusehen, darunter wiederum die Journalisten. Hier sieht das Gericht ganz klar das Problem, dass eine solche Aushebung von Kommunikation in der EU nur zur Bekämpfung von Verbrechen verwendet werden darf. An diese Regelung muss sich auch Großbritannien halten.

Kläger sehr zufrieden

Die Kläger sind entsprechend zufrieden mit den Botschaften, die der Europäische Gerichtshof hiermit sendet. Big Brother Watch, einer davon, in einer Pressemitteilung: „Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung hat das Vereinigte Königreich eines der autoritärsten Überwachungssysteme der westlichen Staaten eingeführt. Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um Millionen von rechtschaffenen Bürgern vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihr Privatleben zu schützen.” Edward Snowden wäre sicherlich auch zufrieden mit dem Urteil, meinst du nicht auch?

Quelle: Standard Online


Erstellt am: 10. November 2018

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