US Copyright Office: DRM darf für Reparaturen ganz legal gehackt werden

Unser Zuhause wird immer intelligenter. Was aber, wenn der smarte Kühlschrank oder gar das Auto kaputt werden – aber über einen Kopierschutz verfügen? Das Copyright Office der Bibliothek des US-Kongresses hat nun erstmals entschieden, dass dieser Schutz für die Reparatur eines elektronischen Geräts umgangen werden darf. Aber natürlich nur dann, wenn das betroffene Gerät sich rechtmäßig in deinem Besitz befindet.

Zugriffsbarrieren einfach umgehen

Diese Regelung stellt ein Novum dar: Es war zwar in der Vergangenheit rechtlich möglich, die Firmware von Traktoren zu umgehen, um Ausbesserungen vorzunehmen. Dass dies nun auch für private Geräte wie Autos, Fernseher, Smartphones oder Haushaltsgeräte gilt, erleichtert dem Normalverbraucher Reparaturen immens. So dürfen nun die Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu Reparaturzwecken umgangen werden. Das heißt, all jene Barrieren, die einen Zugriff auf das Gerät verhindern sollen, dürfen ganz offiziell geknackt werden. Neben Reparaturen und Fehlerbehebungen macht die neue Vorgabe es auch möglich, Geräte auf ihre Ab-Werk-Einstellungen zurückzusetzen.

„Kill Switch“ nach wie vor ThemaUS Copyright Office: DRM darf für Reparaturen ganz legal gehackt werden

Die Reparatur von Geräten auch mit Schutzfunktion ist also erlaubt. Was im Hinblick auf die zunehmenden DRM-Maßnahmen der Hersteller durchaus erfreulich ist. Das heißt aber nicht, dass die Hersteller nicht gegenwirken können. Rechtsanspruch auf das Kippen der DRM besteht nämlich nicht. Das wird Firmen wie Apple freuen, die mit einem „Kill Switch“ die Funktionstüchtigkeit von MacBook & Co nach einer anderweitigen Reparatur im wahrsten Sinne des Wortes killen. Solltest du aber technisch dermaßen auf Zack sein und den Kill Switch ausschalten können, dann darfst du das.

Richtlinien gelten seit 28. Oktober

Ansonsten hat das Copyright Office vieles beim Alten gelassen, was schon seit Jahren gilt. Beispielsweise die Erlaubnis, in gewissen Fällen das Jailbreaking von Sperren bei Smartphones etc. zu ermöglichen oder die Schutzfunktionen von KFZ-Software zu umgehen. Neu ist, dass rechtmäßig von Museen, Bibliotheken und Archive erworbene Computerspiele (inkl. gültigem Servercode) wie World of Warcraft repariert werden dürfen. Hobbyspieler bleibt dies untersagt. Die neuen Richtlinien gelten seit 28. Oktober.

Quelle: heise.de


Erstellt am: 2. November 2018

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