Immer mehr Demonstrationen gegen Uploadfilter schon vor dem großen Aktionstag

Die Veranstalter sprachen am Kölner Roncalliplatz von 2.000 Teilnehmern. Alle Rechte vorbehalten Infozentrale Nach ein wenig Grummeln der SPD hat Deutschland dann doch zugestimmt: Der Rat der EU-Staaten hat Uploadfilter und Leistungsschutzrecht durchgewunken. Jetzt liegt es am EU-Parlament, ob die Urheberrechtsreform angenommen wird oder nicht. Unterdessen formieren sich immer mehr Demonstrationen gegen die Uploadfilter in verschiedenen Städten Deutschlands.

Schon am Samstag, den 23. Februar soll eine weitere Demonstration in Köln stattfinden. Sie wurde von den Veranstaltern der ersten großen Uploadfilter-Demo angemeldet und startet am Samstag um 13 Uhr auf dem Kölner Neumarkt. In Berlin hat sich derweil ein Bündnis „Berlin gegen 13“ gebildet, dem der Chaos Computer Club, die Digitale Gesellschaft, der Journalistenverband Freischreiber und der Frauen-Hackerspace Heart of Code angehören. Das Bündnis ruft zu einer Demonstration am 2. März in Berlin auf, die um 13 Uhr am Axel-Springer-Hochhaus startet und zur Vertretung der Europäischen Kommission führen soll.

In einem gemeinsamen Aufruf wehrt sich das Bündnis hauptsächlich gegen Upload-Filter:

Mit wenig Aufwand kann die jetzt aufzubauende Upload-Infrastruktur auch für ganz andere Zwecke missbraucht werden: Was heute für die Durchsetzung von Urheberrechten genutzt wird, kann morgen schon für die Unterdrückung missliebiger politischer Meinung und Information genutzt werden. Sind die Uploadfilter einmal da, werden sie Begehrlichkeiten wecken bei allen, denen Demokratie und Meinungsfreiheit schon immer ein Dorn im Auge war. Die geplante EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda ist da nur der erste Schritt.

Mit der Demonstration fordert das Bündnis die EU-Abgeordneten auf, in der Abstimmung gegen die Reform zu stimmen und einen neuen Anlauf zu starten „für eine Reform, die Grund- und Freiheitsrechte nicht bedroht“.

Vorbereitungen für Großdemo laufen

Es wird nicht die einzige Demonstration zum Thema in Berlin bleiben. Am 23. März sollen dann europaweit Demonstrationen stattfinden, es bildet sich dafür gerade auch ein großes europäisches Bündnis. Für diesen Tag sind Demonstrationen in Berlin, Dresden, Hamburg, Koblenz, München, Frankfurt und Stuttgart angemeldet, sowie laut SavetheInternet Aktionen in Städten in Polen, der Niederlande und in Belgien. Darüber hinaus sind noch weitere Proteste in Planung, so dass die Liste in den nächsten Tagen länger werden dürfte.

Gegen die Uploadfilter hatte sich schon in den letzten Wochen reger Widerspruch im Netz geregt, der sich in Videos, Memes, Mails, Tweets und Petitionen äußerte . Seit vergangenem Samstag ist der Protest auf der Straße angekommen: Zwischen 1.000 und 2.000 Menschen demonstrierten in Köln gegen die Uploadfilter bei einer Demonstration, die sehr kurzfristig angesetzt war. Spannend an diesem Protest ist die Tatsache, dass die Youtube-Community über eine sehr große Reichweite unabhängig von klassischen Medien verfügt und so schnell viele Menschen mobilisieren kann. Über die Urheberrechtsreform stimmt das Plenum des Europaparlaments voraussichtlich Ende März ab.

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Was vom Tage übrig blieb: Süße Hackerbärchen, geheime Pings und Trumps Krawatten

Wir haben sie schon vermisst, die grauen Wolken über Berlin.Eine absurde Debatte um ein misslungenes Papier (uebermedien.de)

Stefan Niggemeier analysiert die Diskussion um das Framing-Manual der ARD (das wir veröffentlichten ). Er empfiehlt, die Debatte wieder auf den Boden zu bringen und es nicht als Handlungsanweisung zu interpretieren, die es nicht ist.

Uploadfilter: EU-Copyright-Reform von EU-Staaten abgesegnet (Der Standard)

Die umstrittene Urheberrechtsreform der EU ist von den Mitgliedstaaten heute auch formell abgesegnet worden. Im Rat stimmte Deutschland zu, auch wenn die SPD zuvor grummelte – dabei stand wohl der Wunsch im Hintergrund, den Schwarzen Peter für den Beschluss der Union zuzuspielen. Jetzt liegt es am EU-Parlament, Uploadfilter und EU-weites Leistungsschutzrecht noch zu verhindern.

Stille SMS: Bundesverfassungsschutz pingt im Geheimen (Heise)

Das Bundesinnenministerium legt erstmals nicht offen, wie oft der Bundesverfassungsschutz „Stille SMS “ verschickt. Und das, obwohl (oder erst recht) der Geheimdienst in den letzten Jahren besonders oft dieses verdeckte Ermittlungsinstrument nutzte. Zudem stößt sich die Bundesregierung an Begriffen wie „Trojaner“ und „Spionagesoftware“, berichtet Golem aus der selben Antwort auf eine Kleine Anfrage.

Wenn „Bären“ und „Pandas“ im Cyberspace zuschlagen (zeit.de)

„Bär“, „Chollima“, „Panda“ oder „Kitten“ – So lauten nicht nur Kosenamen für Kuscheltiere, sondern auch berüchtigte Hackergruppen. Das IT-Sicherheitsunternehmen CrowdStrike hat die staatlichen Hacker gerankt: Wie schnell greifen sie an? Wie geschickt sind sie und auf wen haben sie es abgesehen?

Nest Secure had a secret microphone, can now be a Google Assistant (cso)

Die Google-Firma Nest hat Produkte mit heimlich eingebauten Mikrofonen verkauft. Auf die eingebauten Mikrofone wurden die Besitzer aber erst hingewiesen, als das neue Feature „Funktioniert jetzt auch mit dem Google Assistent“ kommuniziert wurde. In Deutschland ist eine solche Vorgehensweise zum Glück verboten, zumindest wenn es die Aufsichtsbehörden mitbekommen .

People Are Making Trump Photos With Extremely Long Tie To Annoy The President (sadanduseless.com)

In den USA gibt es schon länger das Mem der langen Krawatten von Präsident Donald Trump. Jetzt wird das Ding auf die Spitze getrieben mit wirklich lustigen Montagen. Remixkultur ist etwas Wunderbares. Sie ist übrigens durch Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform massiv gefährdet.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb “, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links & kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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Löschen auf Zuruf: Polizeibehörden delegieren, Plattformen radieren

Einmal löschen bitte. CC-BY-NC 2.0 Christo de Klerk Dieser Artikel von Chloé Berthélémy erschien im englischen Original unter dem Titel „All Cops Are Blind? Context in terrorist content online“ bei European Digital Rights (EDRi) . Chloé ist Teil des Policy-Teams im Brüsseler Büro von EDRi, einem Netzwerk von Digital-Rights-Organisationen. Sie trägt zur Öffentlichkeitsarbeit und politischen Arbeit der Organisation bei, insbesondere in Fragen der Strafverfolgung und Überwachung. Weitere ihrer Beiträge zu Digital-Rights-Themen gibt es auf edri.org .

Jonathan hat den Artikel aus dem Englischen übersetzt.

Der Kampf um die Kontrolle von Inhalten und Geräten im Netz beschäftigt europäische Entscheidungsträger:innen schon seit der Entstehung der Internets. Doch gerade in letzter Zeit nimmt die Debatte zusätzlich Fahrt auf.

Ohne Hinzunahme eines wissenschaftlichen Diskurses der einzelnen Faktoren von Gewalt und Radikalisierung führt das aktuelle Paradigma im Bereich der Terrorbekämpfung zu vermehrtem Einsatz voreiliger Strategien zur Löschung schädlicher Online-Inhalte – und zwar ohne die nötigen Sicherheitsvorkehrungen. Problematisch ist dabei vor allem die Rolle privater Plattformen: Sie agieren wie eine Art Online-Polizei und beschränken gleichzeitig die Kontrolle durch Strafverfolgungsbehörden.

Innerhalb europäischer Polizeibehörden wurden Internet-Meldestellen mit dem Ziel ins Leben gerufen, Online-Inhalte zu entfernen, die illegal sein könnten oder auch nicht. Inhalte, die möglicherweise gegen die privaten Nutzungsbedingungen der Unternehmen verstoßen, werden von diesen Meldestellen bei der entsprechenden Plattform zusammen mit einer freiwilligen Löschanfrage gemeldet – genau so, wie auch andere Nutzer:innen Inhalte markieren würden. Der Unterschied ist nur, dass Strafverfolgungsbehörden sich so gegen die Ausübung ihrer Untersuchungsbefugnisse entscheiden und dadurch den privaten Unternehmen den Job überlassen.

In ihrem Vorschlag einer Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet erwartet die EU-Kommission von „zuständigen Behörden“ (gemeint sind zum Beispiel die Internet Referral Unit (IRU) von Europol oder entsprechende nationale Meldestellen) sogar, dass sie den Plattformen mutmaßlich schädliche Inhalte melden. In der Folge wird durch die Betreiber:innen dann auf Grundlage ihrer privaten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und nicht notwendigerweise in Einklang mit geltendem Recht gelöscht. Für herkömmliche Nutzer:innen ist es dann schwer, sich gegen eine gegebenenfalls unrechtmäßige Löschung ihrer an sich legalen Inhalte zur Wehr zu setzen.

Wenn es schon zu Einschränkungen von Grundrechten kommt, dann sollte die Entscheidung unabhängigen Gerichten vorbehalten bleiben. Zur Prüfung der Rechtswidrigkeit von Online-Inhalten ist juristisches Fachwissen unabdingbar, um Verletzungen der Meinungsfreiheit zu verhindern. Jedoch fehlt den von der Kommission vorgesehenen „Meldungen“ jegliche rechtliche Überprüfung. Sensible Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit treffen Plattformen unter beträchtlichem Druck von Polizeibehörden. Zusätzlich zu den schweren Bedenken, die mit diesem Mechanismus der Privatisierung von Rechtsdurchsetzung und Rechtsstaatlichkeit einhergehen, kommen Zweifel auf, ob Polizeibehörden selbst überhaupt in der Lage sind, die Rechtswidrigkeit von Inhalten im Netz korrekt festzustellen.

Meldestellen scheitern an der Prüfung eines Online-Magazins, das den IS parodiert

Da den Löschanfragen von Polizist:innen um das vierfache öfter stattgegeben wird als den Anfragen sonstiger Nutzer:innen, sollte die Rolle von Polizeibehörden in der Debatte rund um die Regulierung von Online-Inhalten in Frage gestellt werden. Schließlich haben sie weder die Pflicht noch die nötige Expertise, den rechtlichen Rahmen und die Grenzen der Meinungsfreiheit korrekt einzuschätzen und tatsächlich illegale Inhalte von bloß unangenehmen zu unterscheiden.

Ein Beispiel sind die Löschanfragen der belgischen und der französischen Internetmeldestellen an das Internet Archive . Dieses archiviert Webinhalte und baut so eine digitale Bibliothek von Webseiten und digitalen Veröffentlichungen auf, um diese dann der Öffentlichkeit auf unabhängigem Wege zugänglich zu machen. 2017 wurde das Internet Archive von den Meldestellen dazu aufgefordert, die digitale Kopie einer Parodie des Online-Magazins des IS zu löschen, das unter dem Namen „Rumiyah“ bekannt ist. Während die belgischen Behörden ihre Anfrage einfach damit begründeten, dass die Parodie IS-Propaganda verbreite, stufte die französische Behörde für Cyberkriminalität OCLCTIC den Inhalt als Terrorismus und Aufrufen zu Gewalt und somit als strafrechtlich relevanten Verstoß ein.

Beim simplen Lesen der als illegal markierten Seiten fällt jedoch auf, dass das Magazin lediglich vom Niedergang der internationalen Terrororganisation berichtet und Beispiele gescheiterter Militäraktionen bringt, bei denen sich Suizid-Bomber versehentlich selbst in die Luft sprengten. Es fällt schwer zu argumentieren, dass dieses Material IS-Propaganda enthält oder zu Terrorismus aufruft.

Abkürzung oder Umweg?

Unter den von der französischen Polizei gemeldeten Links findet sich einer, der auf tatsächliche IS-Propaganda verweist, allerdings passwortgeschützt ist. Die französischen Behörden merkten zusätzlich an, dass der Hosting-Anbieter – das Internet Archive – von diesem Zeitpunkt an Kenntnis von dieser umstrittenen Tatsache gehabt haben musste. Dabei bezogen sie sich auf das sogenannte Providerprivileg aus der E-Commerce-Richtlinie. Dieses stellt Anbieter zwar grundsätzlich von der Haftung frei, verpflichtet sie aber, Inhalte „unverzüglich“ zu löschen, sobald sie Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit erlangen. Da die EU-Kommission nicht klargestellt hat, ob eine Meldung von Inhalten auch die „tatsächliche Kenntnis“ über deren Rechtswidrigkeit impliziert, bleibt das Internet Archive darüber im Unklaren, ob eine Verweigerung der Löschanfrage Sanktionen nach sich zieht. Entweder ist ein bestimmter Online-Inhalt rechtswidrig – dann sollte die Löschanfrage gerichtlich angeordnet sein – oder er ist es eben nicht.

Die Meldungen nach Artikel 5 der Verordnung stellen also eine Art Abkürzung für nationale Ermittlungsbehörden dar, um Inhalte schnell von Plattformen entfernen zu lassen – indem sie die Plattformbetreiber:innen unter Druck setzen, und zwar unabhängig davon, ob Inhalte nun illegal sind oder nicht: eine einfache Alternative zur Beschaffung eines richterlichen Beschlusses. Die Änderungsanträge des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EU-Parlaments zur Verordnung über terroristische Online-Inhalte schlagen eine Streichung dieses Mechanismus vor. Hoffentlich berücksichtigt dies auch der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) in seinem finalen Parlamentsbericht.

Weitere Berichterstattung

Bei EDRi:

EDRis Ergänzungen zum Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet (16.01.2019)

CULT: Fehlende Grundrechte in der Verordnung über terroristische Inhalte (21.01.2019)

Terroristische Inhalte: IMCO Stellungnahmeentwurf schafft die Voraussetzungen für das Europäische Parlament (18.01.2019)

Terroristische Inhalte: Stellungsnahmenentwurf des Ausschusses des EP für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist wegweisend für das EU-Parlament (18.01.2019)

Bei uns :

EU-Kommission will von Plattformen „freiwillige“ und weitreichende Internetzensur (02.03.2018)

EU-Kommission will Terrorismus mit Upload-Filtern und automatischen Systemen bekämpfen (12.09.2018)

Wundermittel Uploadfilter gegen Terrorpropaganda: EU-Mitgliedstaaten auf Linie der EU-Kommission (30.10.2018)

Filterpflicht für Online-Dienste: Uploadfilter gegen Propaganda (05.12.2018)

Uploadfilter gegen „terroristische“ Online-Inhalte: Wie das EU-Parlament um seine Position ringt (29.01.2019)

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Datenschutzskandal: Sparkasse erschleicht sich Werbeerlaubnis

Die Sparkassen-Kunden unterschrieben im Glauben, etwas für ihre Kontosicherheit zu tun (Symbolbild). Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Helloquence Woche für Woche erreichen netzpolitik.org E-Mails von empörten Sparkassen-Kunden. Seit einer Recherche im Sommer 2018 berichteten sie uns aus ganz Deutschland davon, wie Sparkassen Kundinnen und Kunden zur Preisgabe ihrer Daten drängen. Die Betroffenen schildern das immer gleiche Szenario: Bankangestellte verlangen von ihnen die Unterschrift unter ein Formular – angeblich um die Sicherheit ihres Kontos zu gewährleisten. In einigen Fällen drohen die Mitarbeiter den Kunden, dass sie ansonsten keine Auskünfte mehr geben könnten. In Wahrheit sammelt die Bank auf diesem Weg die Erlaubnis zu personalisierter Werbung auf Basis persönlicher Daten und Kontobewegungen ein.

Bisher waren das lauter Einzelfälle. So viele, dass ein Zufall unwahrscheinlich ist. Doch es fehlte das verbindende Element. Jetzt können wir zumindest für eines der zehn größten Institute beweisen: Die Einwilligungsmasche hat System. Schulungsunterlagen der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zeigen, dass die Bank ihren Mitarbeitern genau die Formulierungen vorschrieb, die uns Kunden schilderten . Die Dokumente, die netzpolitik.org vorliegen, enthalten einen Leitfaden zur Argumentation im Kundengespräch. Darin empfiehlt die Sparkasse ihren Mitarbeitern Formulierungen, die den eigentlichen Zweck der Datensammlung gegenüber den Kunden verschleiern.

„Es bleibt alles so, wie es ist.“

Wie die Bank vorgegangen ist, verdeutlicht der Fall von Viola Martens, Kundin bei der sächsischen Sparkasse. Im Sommer 2018 bittet eine Sparkassen-Angestellte sie in der Bank um eine Unterschrift unter ein Formular. „Es bleibt alles so, wie es ist“, sagt die Mitarbeiterin. Um auch in Zukunft über ungewöhnliche Kontobewegungen informieren zu können, brauche man ihr Einverständnis, erklärt die Angestellte.

„Das hat mich bewogen, zu unterschreiben – mit dem Einwand, dass ich definitiv keine Werbepost von der Sparkasse haben will“, erinnert sich Viola Martens im Gespräch mit netzpolitik.org. Die junge Frau, die eigentlich anders heißt, ärgert sich bereits seit längerem über ungefragt zugesandte Werbung von der Sparkasse.

Tatsächlich wäre ihr Konto auch ohne die Unterschrift sicher. „Die Bank darf den Zahlungsverkehr aus Sicherheitsgründen analysieren, ohne dass eine Einwilligung vorliegt“, erklärt Thilo Weichert. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins berät seit dem Ruhestand Unternehmen und Politik. Netzpolitik.org bat Weichert um eine Einschätzung zu dem Fall, weil die Verbraucherzentrale Sachsen und der sächsische Landesdatenschutzbeauftragte keine öffentlichen Statements abgeben wollten.

Weichert erklärt: „Die Behauptung, die Unterschrift sei wichtig für die ‚Sicherheit im Zahlungsverkehr‘ ist schlichtweg falsch. Es gehört zu den vertraglichen Hauptpflichten einer Bank, alle für die Sicherheit des Zahlungsverkehrs erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“ Stattdessen hat Viola Martens ihrer Bank unwissentlich genehmigt, ihre persönlichen Informationen und jegliche Kontobewegungen zu Werbezwecken auszuwerten. Mehr als 30 Beschwerde-E-Mails von anderen Kunden aus ganz Deutschland zeigen: Dutzenden erging es ganz ähnlich.

Der gläserne Kunde

Nach dem Gespräch schaut sich Viola Martens das Formular nochmal in Ruhe an. Es besteht aus drei Teilen, in die Kunden einzeln einwilligen können. Davon wusste Viola Martens nichts. Die Sparkassen-Mitarbeiterin kreuzte alle Teile an – und die Kundin unterschrieb. Der erste Baustein gestattet der Bank personenbezogene Daten, darunter Name, Adresse und die Nutzung der Sparkassen-Webseite, miteinander zu verknüpfen und für Werbung zu nutzen. Im zweiten Teil willigt die Dresdnerin in die Auswertung aller ein- und ausgehenden Zahlungen für Werbung ein. Der dritte Teil erlaubt der Bank, sie per Telefon und E-Mail zu kontaktieren.

Beim Lesen des Formulars stellt Viola Martens fest, dass ein Häkchen bei der Verwertung ihrer Kontodaten für Werbezwecke gesetzt ist. „Das hatte ich der Mitarbeiterin mündlich gesagt, dass ich genau das nicht will“, sagt sie. Aus den Daten erstellt die Bank Angebote „über für mich geeignete Produkte und Aktionen“. So steht es im Formular, mit dem Viola Martens ihre Zustimmung erteilte. Im Gespräch mit der Kundin schlug die Mitarbeiterin jedoch ganz andere Töne an. Mit keinem Wort nennt sie den wahren Zweck der Datensammlung: personalisierte Werbung.

Mit Hilfe der Daten gewinnt die Sparkasse einen tiefen Einblick in das Leben ihrer Kunden – und kann ihnen dazu passende Produkte verkaufen. So könnte die Bank etwa anhand der Analyse von Überweisungen solche Kunden erkennen, die beispielsweise regelmäßig hohe Beträge an ihren Zahnarzt zahlen. Praktisch, denn die Ostsächsische Sparkasse Dresden bietet auch Zahnzusatzversicherungen an. Oder kauft ein Kunde für viel Geld neue Möbel, könnte die Bank ihm einen Privatkredit zur Finanzierung anbieten.

Rechtlich nicht zulässig

Bereits nach den ersten Berichten von netzpolitik.org über die Masche, stellten Juristen klar: In Fällen, in denen Mitarbeiter falsche Angaben zum Inhalt der Einwilligung machen, ist die Einwilligung unwirksam. Kunden muss laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klar und deutlich gesagt werden, in was sie einwilligen. Das ist bei der Ostsächsischen Sparkasse nicht der Fall. Zwar erklärt das Formular korrekt über den Zweck der Einwilligung auf, die Mitarbeiter nennen gegenüber den Kunden aber andere Gründe. Auch das Vorankreuzen von Checkboxen ist laut DSGVO nicht zulässig. Nicht alle Kunden wissen, das eine Unterschrift freiwillig ist.

Die Schulungsunterlagen zeigen, woher die Mitarbeiter ihre Argumente haben. Darin empfiehlt die Bank ihren Angestellten zwei Formulierungen, um die Kunden von einer Unterschrift unter das Formular zu überzeugen. Es sind genau die Worte, von denen auch Viola Martens berichtet. Erstens sollen die Mitarbeiter sagen, dass alles so bleibt, wie bisher. Es sei lediglich eine Unterschrift notwendig. Zweitens wird den Mitarbeitern dieser Satz empfohlen:

Um ihnen Sicherheit im Zahlungsverkehr zu geben und Unregelmäßigkeiten mit Zahlungen per Kreditkarte und Sparkassen-Karte erkennen zu können, ist ihre Unterschrift notwendig.

Beide Aussagen geben die Rechtslage falsch wieder und sind irreführend, sagt Datenschützer Weichert. „Tatsächlich bleibt bezüglich der Vertragspflichten und der Werbung alles, wie es war, nur ist dafür keine Unterschrift nötig.“ Das heißt: Wenn bei der Dresdner Sparkasse alles so bleiben würde wie bisher, bräuchte es keine Unterschrift. Doch die Sparkasse möchte auf mehr Daten zugreifen, als sie bislang im Rahmen der Verträge durfte. Dafür braucht die Bank das Einverständnis der Kunden.

Konfrontiert mit den Anschuldigungen, betont die Ostsächsische Sparkasse Dresden sich an den Datenschutz zu halten. „Selbstverständlich beachtet die Ostsächsische Sparkasse Dresden die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Datenschutzes und übertrifft sie teilweise“, sagt ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org. Zu den Formulierungen in den Schulungsunterlagen möchte sich die Bank nicht äußern. „Unsere Kunden werden von uns über die Ziele und Inhalte der freiwilligen und jederzeit in Teilen oder im Ganzen widerrufbaren Datenschutzeinwilligung klar und transparent informiert. Es lagen und liegen uns dazu keinerlei Beschwerden vor.“

Imageverlust für Sparkassen

Für die Dresdnerin Viola Martens bestätigt der Vorfall den schlechten Eindruck, den sie bereits vorher von ihrer Bank hatte. Schon früher hatte sich die Sparkasse bei ihr mit Angeboten für weitere Produkte gemeldet. Mal ging es um eine Geldanlage, die sie abschließen sollte. Dann wieder eine private Altersversorgung. „Alles Dinge, die ich nicht will und nicht brauche“, sagt sie gegenüber netzpolitik.org. Sie hätte die Einwilligung nicht unterschrieben, wenn ihr klar gewesen wäre, dass sie danach noch mehr Werbepost bekommt.

Dieser Fall könnte nun weit über Dresden hinaus Auswirkungen haben. Deutschlandweit verwenden Sparkassen das gleiche Einwilligungsformular. Gut möglich, dass auch andere Sparkassen in Deutschland die irreführenden Schulungsunterlagen eingesetzt haben – oder diese sogar vom Dachverband verbreitet wurden. (Vertrauensvolle Hinweise dazu gerne an netzpolitik.org ). Auf Anfrage erklärt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband „umfangreiche Informationen und Umsetzungshilfen für die Sparkassen erarbeitet“ zu haben, darunter das Einwilligungsformular. Unsere Frage, ob einheitliche Schulungsunterlagen erarbeitet wurden und diese die irreführende Formulierung beinhalten, beantwortet der Verband nicht.

Dass gerade Sparkassen – Banken in kommunaler Trägerschaft – dabei erwischt werden, wie sie ihre Kunden beim Datenschutz in die Irre führen, ist besonders bitter. Während der Finanzkrise galten die öffentlich-rechtlichen Geldinstitute aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit als besonders verlässlich und kundennah. Statt in Zeiten kritischer öffentlicher Debatten über Datenschutz und die Folgen personalisierter Werbung bei Google, Facebook und Co. einen eigenen Weg zu gehen, laufen die Banken den vielkritisierten Datenkonzernen hinterher. Statt aufzuklären und für Vertrauen zu werben, erschleichen sie sich die Zustimmung durch irreführende Formulierungen. Das sorgt bei Kunden, die sich bei netzpolitik.org melden, für Ärger. „Hier wird meiner Meinung nach darauf abgezielt, die Kunden maximal zu täuschen“, schreibt einer von ihnen. Ein Eindruck, der sich jetzt noch verstärken könnte.

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Was vom Tage übrig blieb: Pflockchain, Nullnummern und Fake-News-Überschätzung

Nähert sich die Himmelsfarbe an unser Corporate-Identity -Blau™ an oder umgekehrt? Der Himmel war für eine Stellungnahme kurzfristig nicht erreichbar, es bleibt also unklar. Aber schön.Innenministerium fordert schnellere Gerichtsverfahren (Tagesspiegel)

Hinter der unschuldig klingenden Überschrift versteckt sich einiges: Auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin hat der Innen-Staatssekretär Günther Krings (CDU) erklärt, dass es „in einer freien, offenen Demokratie“ seiner „Meinung nach keinen legitimen Nutzen“ für das „Darknet“ gebe: „Wer das Darknet nutzt, führt in der Regel nichts Gutes im Schilde. Diese einfache Erkenntnis sollte sich auch in unserer Rechtsordnung widerspiegeln.“ Wir hätten ihm ja dort gerne persönlich erklärt, dass wir als Journalisten alleine aus Quellenschutz-Gründen auf die Nutzung von Darknet-Technologien angewiesen sind, auch weil wir bereits kleine Probleme mit Sicherheitsbehörden hatten. Aber leider wurde uns keine Presse-Akkreditierung für den Polizeikongress gewährt, deswegen können wir hier nur über Bande antworten.

How ‚Zero-Rating‘ Offers Threaten Net-Neutrality In The Developing World (Forbes)

Zero-Rating-Angebote wie (bei uns StreamOn der Deutschen Telekom) Free Basics von Facebook richten vor allem in Ländern des globalen Südens noch mehr Schaden an als bei uns und zementieren Monopole. Darüber haben wir bereits vor zwei Jahren berichtet: Was Populismus und Zero-Rating gemeinsam haben: Zur Rolle Deutschlands in der Welt.

„Wir überschätzen Desinformation in sozialen Medien maßlos“ (SpOn)

Patrick Beuth hat für Spiegel-Online Thomas Rid über Geheimdienst-Operationen interviewt. Das ist im historischen Aufriss interessant. Rid findet, „dass wir Desinformation in sozialen Medien maßlos überschätzen. Gerade im Vergleich zu anderen Ansätzen wie dem Hacken von Politikern und der Veröffentlichung ihrer Daten und Dokumente, dem Hacken von Wahlinfrastruktur oder der Finanzierung von rechtsextremen Parteien.“

Pinkelpause als Polizeieinsatz (Taz)

Um die Aktionen zum Erhalt des Hambacher Forstes irgendwie als gewaltbereit darzustellen, hat NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) polizeiliche Statistiken geschönt. Das bietet ein schönes Beispiel für staatliche Desinformation (die eben nicht nur aus Russland kommt). Leider haben viele Medien die hohen Zahlen unkritisch übernommen und das Framing des Innenministeriums weiter verbreitet. Doch die Taz hat sich mal die Tabellen genauer angeschaut und festgestellt, dass von der These der gewaltbereiten Aktivisten kaum was übrig bleibt, wenn man die Zahlen mal genauer untersucht.

Die Blockchain-Revolution (3sat)

Bei 3sat gibt es eine neue Dokumentation über Blockchain-Technologien. Diese werden vor allem positiv dargestellt, aber in den meisten Fällen muss noch bewiesen werden, ob eine Blockchain gegenüber anderen Technologien tatsächlich so überlegen ist, wie die Befürworter hoffen.

HACKED SEX ROBOTS COULD MURDER PEOPLE, SECURITY EXPERT WARNS (Newsweek)

Knallige Überschriften können sie schon schreiben, die von Newsweek.

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Bald landen in ganz Europa alle Fingerabdrücke im Personalausweis

Die britische Polizei beim Fingerabdrücke-Nehmen: Bald auch für Personalausweise verpflichtend? CC-BY-SA 2.0 West Midlands Police Wer einen neuen Personalausweis holt, muss wohl bald seinen Fingerabdruck abgeben. In Brüssel steht ein Gesetz vor dem Beschluss, nachdem Fingerabdrücke und biometrische Fotos in jedem neuen Ausweis auf einem Chip gespeichert werden müssen. Verhandler einigten sich heute in Brüssel auf einen Entwurf, der das vorschreibt. Stimmt das EU-Parlament zu, ist die umfassende Anordnung zur Sammlung biometrischer Daten bald auch in Deutschland Gesetz.

Die Speicherpflicht kommt auf Druck der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission. Biometrische Daten sollen Ausweise sicherer vor Betrug und Identitätsdiebstahl machen. Auf die Maßnahme drängte unter anderem Deutschland: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hält sie für „zwingend erforderlich“, sagte sein Amt der Süddeutschen Zeitung .

Sammlung von Millionen Fingerabdrücken

Allerdings sind Ausweisdokumente ohnehin bereits ziemlich sicher: Die EU-Grenzagentur Frontex meldete in vergangenen Jahren eine stark rückläufige Zahl an gefälschten Dokumenten bei der Einreise, trotz steigender Einreisezahlen. Warum also das Gesetz?

Die EU-Verordnung könnte Fingerabdrücke von bis zu 370 Millionen Europäern in die Datenbanken wandern lassen. Bisher speichern nur zehn EU-Staaten Fingerabdrücke in Ausweisen. In Deutschland war das Speichern von Fingerabdrücken bislang nur im Reisepass verpflichtend, im Personalausweis hingegen freiwillig.

Mit dem neuen EU-Gesetz wachsen die amtlichen Datenspeicher. In Deutschland greifen nach einer Gesetzesänderung vor der Bundestagswahl 2017 Polizeien und Geheimdienste bereits automatisiert auf vorhandene biometrische Daten von Pass- und Ausweisbesitzer zu – sogar ohne Protokollierung der Zugriffe bei den Meldebehörden.

Bürgerrechts-Bedenken

Gegen den automatisierten Zugriff läuft eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrecht. Unter den Beschwerdeführern sind auch Markus Beckedahl und Andre Meister von netzpolitik.org. Die Sammlung biometrischer Daten könne in Verbindung mit sogenannter „intelligenter Videoüberwachung“ nach Vorbild des Testlaufs am Bahnhof Berlin-Südkreuz zu umfassender Observierung des öffentlichen Raums führen, warnen die Beschwerdeführer .

EU-Datenschützer meldeten indes wegen der anwachsenden Sammlung biometrischer Daten in ganz Europa Bedenken an. Die Speicherung von Fingerabdrücken gehe über den Zweck von Personalausweisen hinaus und sei zu weitgehend, urteilt die Grundrechteagentur FRA . Der Gesetzgeber müsse zudem das Risiko illegaler Abrufung der Daten in Betracht ziehen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte betont in seiner Stellungnahme , Personalausweise ließen sich auch durch weniger in die Privatsphäre eingreifende Mittel sichern.

Skepsis im EU-Parlament

Der nun beschlossene Entwurf ist Ergebnis eines Tauziehens zwischen den EU-Staaten, der Kommission und dem Parlament. Das EU-Parlament überließ es in seinem Entwurf den Mitgliedsstaaten, ob sie die Speicherung von Fingerabdrücken verpflichtend machen wollen. Abgeordnete von Linken, Grünen und Sozialdemokraten forderten zudem, dass die Fingerabdrücke nur für die Sicherung der Ausweise genutzt werden dürfen.

Doch die Mitgliedsstaaten stellten sich in ihrer gemeinsamen Ratsposition gegen solche Ausnahmen. In den Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament setzte sich die Hardliner-Position durch, die Verwendung der Daten bleibt im Entwurf den Mitgliedsstaaten überlassen.

Die heutige Einigung verhandelte der französische Liberale Gerard Deprez für das Parlament. Über den Entwurf stimmt nun allerdings der Bürgerrechts-Ausschuss und danach das ganze EU-Parlament ab. Noch haben die Abgeordneten ein Chance, nein zur Datensammelei zu sagen.

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§ 219a: Expert*innen halten Informationsverbot für verfassungswidrig

Frauen bei der Übergabe einer Petition gegen Paragraphen 219a vor dem Bundestag – das war vor mehr als zwei Jahren, aber der Konflikt hält an. CC-BY 2.0 Grüne Bundestagsfraktion Es kommt nicht oft vor, dass die Aufmerksamkeit für ein Gesetz so groß ist, dass es auf seinem staubigen Weg durchs Parlament Schritt für Schritt begleitet wird. Die geplante Neufassung des Paragraphen 219, der das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt, ist so ein Fall. Von Politikverdrossenheit hier keine Spur. Als gestern im Rechtsausschuss Expert*innen ihre Meinung zur geplanten Änderungen vortrugen, war es so voll, dass einige nicht mehr in den Saal passten.

Dabei ist die Sache im Grunde schon gelaufen. Den Entwurf hat die Koalition aus CDU und SPD vorgelegt, gemeinsam hat sie eine Mehrheit im Parlament. Passiert nicht ein Wunder, werden die Abgeordneten das Gesetz in den nächsten Wochen verabschieden. Die Anhörung jetzt: reine Formalität. Diese allerdings hatte es in sich. Denn selten war die Kritik an einem Gesetzentwurf so eindeutig wie an diesem Montagnachmittag zum Kompromiss 219a.

Acht Fachleute: Fast einstimmige Kritik

Eingeladen waren acht Expertinnen und Experten, darunter Strafrechtler wie Ärztinnen und Ärzte, die im Alltag mit den Auswirkungen des Paragraphen zu tun haben. Der Paragraph 219a im Strafgesetzbuch regelt nicht Schwangerschaftsabbrüche an sich, die in Deutschland illegal, aber unter bestimmten Umständen straffrei sind, sondern die Informationen darüber. Ärzt*innen und Ärzte, die etwa auf ihren Webseiten darüber informieren, dass sie Abbrüche durchführen, begehen demnach eine Straftat, die „Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft.“ Diese Regelung hatten Abtreibungsgegner*innen in der Vergangenheit genutzt, um Ärzt*innen anzuzeigen . Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde etwa zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihre Webseite auf diese Leistung hinweist und Frauen anbietet, weitere Informationen per E-Mail zu schicken.

Der Paragraph sollte gestrichen werden, das forderten nicht nur die Linke, die Grünen und die FDP in seltener Einhelligkeit, sondern bis vor einiger Zeit auch die SPD. Diese knickte allerdings ein und einigte sich mit der CDU um des Koalitionsfriedens willen auf den nun vorliegenden Kompromiss . Demnach soll das Informationsverbot bestehen bleiben, allerdings wird ein „Ausnahmetatbestand“ geschaffen, der es Ärzt*innen erlaubt, auf die Tatsache hinzuweisen, dass sie Abbrüche vornehmen. Für alle weiteren Informationen, etwa was Vor- und Nachteile bestimmter Methoden angeht, müssen sie allerdings auf die Webseiten bestimmter staatlich benannter Stellen verweisen.

„Verfassungsgemäß? Die Antwort lautet: nein“

Ulrike Lembke, die als Vertreterin des Juristinnenbundes sprach, hält diesen Spagat für widersprüchlich . Das Problem, dass Ärzt*innen selbst keine sachlichen Informationen zu ihren Leistungen bieten dürften, sei damit nicht behoben. Auch blieben die Ärztinnen und Ärzte durch die Regelung weiterhin angreifbar, wenn sie ihrer Pflicht zur Information nachkommen. Die „reproduktive Selbstbestimmung der Patientinnen, die Informationsfreiheit und das Recht auf freie Arztwahl“ bleibe damit „weiterhin unzumutbar eingeschränkt“.

Der Hamburger Rechtsprofessor Reinhard Merkel geht noch weiter . Er sieht das Gesetz, wenn der Entwurf passieren sollte, schon als Fall für das Verfassungsgericht. Die Frage sei nicht, ob Schwangere durch die neuen Regelung Zugang zu Informationen erhielten. Es gehe vielmehr darum, dass Ärzt*innen für etwas mit Strafe bedroht werden, das laut Gesetz gewährt werden muss: die sachliche Information zu einem Abbruch. „Es geht … darum, ob eine Strafdrohung zur Verhinderung korrekter Hinweise auf rechtmäßige Hilfe in einer unzumutbaren Notstandslage verfassungsgemäß sein kann“, sagte Merkel. „Die Antwort lautet: nein.“

Verteidigt haben den Entwurf nur die beiden von der CDU geladenen Fachleute: Nadine Mersch als Vertreterin des Sozialdienst katholischer Frauen und der Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel von der Universität Augsburg .

Ärzte-Liste: Viele wollen sich nicht öffentlich nennen lassen

Immer wieder wurde deutlich: Was CDU und SPD dort mühevoll unter der Beteiligung von fünf Minister*innen ausgehandelt haben, mag ein Problem der Koalition lösen. Den Frauen und den Ärzt*innen, die derzeit vom Paragraphen 219a betroffen sind, bringt es wenig. So kritisierten gleich mehrere Expert*innen die Listen, die Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey, beide SPD, als so große Errungenschaft gepriesen hatten. Die Bundesärztekammer soll in Zukunft alle Krankenhäuser und Praxen aufführen, in denen Abbrüche durchgeführt werden, monatsaktuell – und so für einen Überblick sorgen. Bislang waren solche Listen im Netz nur auf der Seite von radikalen Abtreibungsgegner*innen zu finden, flankiert von Bildern und Texten, die schockieren und abschrecken sollten.

Die Frauenärztin Nora Szász, die wie Kristina Hänel nach Paragraph 219a angezeigt wurde, weist darauf hin , dass diese Idee in der Praxis ungewollte Konsequenzen hat. Denn eine solche Liste bietet eben nicht nur betroffenen Frauen in einer Notlage einen Überblick über Ärzt*innen in ihrer Umgebung. Es wäre auch ein Service für die Gegner*innen der Selbstbestimmung. Sie suchen im Netz gezielt nach Praxen, um Anzeige zu erstatten und organisieren „Mahnwachen“ und „Gebete“ auf den Gehsteigen davor – Maßnahmen, die Ärzt*innen einschüchtern, stigmatisieren und, auch das betonen mehrere Expertinnen, bereits jetzt dazu führen, dass viele keine Abbrüche mehr vornehmen wollen.

Szász fordert, Ärztinnen und Ärzte müssten deshaln selbst entscheiden dürfen, „ob sie auf diesem Weg öffentlich in Erscheinung treten möchten oder nicht.“ In der derzeitigen Stimmung, sagt Szász, werde es viele geben, die nicht in eine Liste auftauchen wollten. Das bedeute aber auch, dass die Informationen, anders als Barley und Giffey betonen, nicht vollständig sein werden. Sie vermisst im Entwurf Maßnahmen, um Schwangere und Ärzt*innen vor solcher Schikane zu schützen, etwa Schutzmeilen rund um die gelisteten Praxen oder Ordnungsstrafen gegen die so genannten Mahnwachen.

Kritische Stimmen, geladen von der SPD

Dass sowohl Ulrike Lembke als auch Nora Szász den Entwurf so deutlich kritisieren, ist bemerkenswert, denn beide sind von der SPD in den Ausschuss eingeladen worden, die den Entwurf mit vorlegt. Das machte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws öffentlich , als sie die Liste der Sachverständigen twitterte, inklusive Hinweis, wer wen geladen hatte. Es ist kein Geheimnis, dass es vor allem unter Frauen in der SPD mächtig knirscht . Auch der FDP-Abgeordnete Stefan Thomae hat angekündigt, eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgericht anzuregen. Dazu müsste ein Viertel der Bundestagsabgeordneten eine entsprechende Antrag stellen. Selbst wenn der Entwurf bald verabschiedet wird, es sieht nicht so aus als würden sich die Debatten um den Paragrafen 219a bald beruhigen.

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Hier sind die Memes gegen Artikel 13 und die EU-Urheberrechtsreform

Der konservative EU-Parlamentarierer Axel Voss steht gerade im Zentrum vieler Memes.Wer sich mit dem Internet anlegt, muss sich über spöttische Memes nicht wundern. Voll im Visier sind derzeit die CDU-Politiker Axel Voss und Sven Schulze. Dabei geht es nicht immer nett zu und manche Attacke geht auch mal Ad Hominem. Wenn zum Beispiel jemand die ständigen Captcha-Lösungen aufgreift, bei denen man sonst Ampeln und Hydranten markieren soll, und nun bittet, alle Idioten zu markieren – nur dass auf dem Bild mehrere Kästchen mit Axel Voss zu sehen sind.

Überhaupt Voss. Voss sei die Maßeinheit für die Schädigung des Internets, twittert der Jurist Jörg Heidrich : „1 Voss errechnet sich aus der Summe technischen Unwissens multipliziert mit der maximalen Lobbyhörigkeit geteilt durch politische Inkompetenz.“ Und wo Memes sind, da darf natürlich „der Klassiker“ nicht fehlen:

Aber nicht nur das: Leute ändern ihre Twitternamen, so dass ein BOT angezeigt wird, bauen eigene Header, ändern Profilbilder oder machen auf andere Weise ihren Protest sichtbar. Und auch auf der Demo gegen Artikel 13 in Köln war ein Sprechchor-Meme zu hören: „Wir sind die Bots!“ . Hier eigneten sich die Demonstranten den Vorwurf des CDU-Politikers Sven Schulze an, dass sie alle Bots seien, und spielten dies dann im echten Leben, real auf der Straße, an den EU-Abgeordneten zurück. Besser kann man Arroganz nicht kontern.

Article13 Artikel13 GIF from Article13 GIFs

Aber es gibt nicht nur lustige Bildchen, es wird auch Musik gegen Artikel 13 gemacht. So ist die vermutlich fünfhundertste Cover-Version des italienischen Revolutionsklassikers Bella Ciao aufgetaucht:

Gegen die Uploadfilter hatte sich schon in den letzten Wochen Widerspruch im Netz geregt, der sich in Videos, Mails, Tweets und Petitionen äußerte. Seit vergangenem Samstag ist der Protest auf der Straße angekommen: Zwischen 1.000 und 2.000 Menschen demonstrierten in Köln gegen die Uploadfilter bei einer Demonstration, die sehr kurzfristig angesetzt war. Am 23. März soll es dann europaweit Demonstrationen geben. Angesichts der Dynamik, die sich gerade entwickelt, ist aber auch durchaus mit weiteren Aktionen vor dem 23. März zu rechnen. Spannend an diesem Protest ist die Tatsache, dass die Youtube-Community über eine sehr große Reichweite unabhängig von klassischen Medien verfügt und so schnell viele Menschen mobilisieren kann. Die Urheberrechtsreform wird voraussichtlich Ende März im Europaparlament abgestimmt.

Ihr habt auch noch lustige Memes und Videos entdeckt? Schreibt sie gerne in die Ergänzungen!

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Lex Greenpeace: Sachsen ändert heimlich Gesetz, um Gutachten geheimzuhalten

Die sächsische Landesregierung soll Milliardenrisiken für den Haushalt in Kauf genommen haben CC-BY 2.0 Greenpeace Italia Eigentlich ist das Umweltinformationsgesetz ein mächtiges Werkzeug, um den Staat transparent zu machen. Wer auf Basis des Gesetzes Gutachten oder Daten mit Umweltbezug von Behörden verlangt, erhält sie im Regelfall innerhalb eines Monats. Eine E-Mail genügt.

Es sei denn, man wendet sich an Behörden in Sachsen. Dann rennt man nämlich nicht nur gegen eine Mauer des Schweigens. Man riskiert auch, dass die regierende Koalition aus CDU und SPD extra den Landtag in Bewegung setzt, um interne Dokumente geheimzuhalten, wie Recherchen von netzpolitik.org zeigen.

Brisanter Bericht über Milliardenrisiken

Mit der Mauer des Schweigens bekam es die Umweltorganisation Greenpeace im Sommer 2018 zu tun, als sie einen Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofs anforderte. In dem Gutachten geht es um Sicherheitsleistungen im Bergrecht. Der Rechnungshof wirft der Staatsregierung darin angeblich vor, dass sie Milliardenrisiken für Steuerzahler verursacht hat. Der zuständige Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) hatte es offenbar versäumt, gegenüber dem Braunkohlekonzern Vattenfall Garantien einzufordern.

Eigentlich ein klarer Fall für das Umweltinformationsgesetz, das auf eine EU-Richtlinie zurückgeht: Behörden müssen demnach in Punkto Umweltschutz besonders transparent agieren. Der Sächsische Rechnungshof sah das allerdings anders. Die Landesbehörde wies die Anfrage von Greenpeace nach dem Sonderbericht erst ab und reagierte auf den Widerspruch der Organisation nach sechs Monaten mit einem 40-seitigen Ablehnungsschreiben , unterschrieben vom Präsidenten des Rechnungshofs, dem CDU-Politiker Karl-Heinz Binus. Das versendete es auch an andere Antragsteller.

Sollte der Rechnungshof sich erhofft haben, die Antragsteller damit einzuschüchtern, lag er damit allerdings falsch. Greenpeace reichte gegen die Ablehnung Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig ein. Und der Rechnungshof erkannte offenbar, dass seine Chancen schlecht standen. Im November 2018 beauftragte die Behörde den Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhardt mit ihrer Verteidigung und setzte die schwarz-rote Koalition in Sachsen von der Klage in Kenntnis. Die begann sogleich ebenfalls damit, sich des Falles anzunehmen.

Gesetzesänderung kurz vor Weihnachten

Und zwar im Verborgenen: Die Fraktionen der CDU und der SPD entschieden, den Rechnungshof einfach vom Gesetz auszunehmen. Wo kein Auskunftsanspruch, da keine Auskunft. Statt aber dafür einen eigenen Gesetzentwurf zu erstellen, brachten sie die Gesetzesänderung einfach in einem anderen unter. Am 16. November stimmten CDU und SPD einer Änderung des Haushaltsgesetzentwurfs zu, der sich letztlich auch auf Seite 56 der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses findet: Artikel 24 des fachfremden Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 sah vor, das Umweltinformationsgesetzes zu ändern. Von der laufenden Klage gegen den Rechnungshof verlor die Regierung kein Wort. Kurz vor Weihnachten beschloss der Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD den Gesetzentwurf, am 1. Januar trat er in Kraft.

Der Landtagsabgeordneten Gerd Lippold von den sächsischen Grünen bezeichnet das Verhalten der Landesregierung als „unglaublichen Vorgang“. Er selbst wurde durch Greenpeace auf die Gesetzesänderung aufmerksam. Gegenüber netzpolitik.org kritisiert Lippold, dass CDU und SPD im Haushaltsausschuss kein Wort über die Klage verloren, die der Gesetzesänderung zugrunde lag: „Soll ein Abgeordneter sein Mandat wirkungsvoll ausüben, müssen ihm im parlamentarischen Prozess die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen unterbreitet werden. Nur so kann er sich ein eigenes Urteil von den parlamentarischen Vorgängen bilden.“

Schon vorher im Landtag war Lippold mit dem Sonderbericht des Rechnungshofs befasst. Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss durfte der Abgeordnete den Bericht selbst nur unter Aufsicht im Ausschusssekretariat einsehen. Seine Notizen dazu mussten dort in einem verschlossenen Umschlag verbleiben, berichtet er.

Gesetzesänderung möglicherweise europarechtswidrig

Der Rechnungshof schöpft seine neuen Intransparenzpflichten nun genüsslich aus. Der Staatsrechtler Christoph Degenhardt, der den Sächsischen Rechnungshof vor Gericht vertritt, nahm die Gesetzesänderung zum Anlass, am 9. Januar dem Verwaltungsgericht die neue Gesetzeslage mitzuteilen. Er „gestatte sich“, auf das Änderungsgesetz hinzuweisen.

Aus Sicht des Freistaats ist die Klage damit offenbar erledigt, das Dokument soll geheim bleiben. Tatsächlich ist aber ungeklärt, ob die Gesetzesänderung rückwirkend den Antrag von Greenpeace außer Kraft setzen kann – und ob sie nicht CDU und SPD wieder auf die Füße fällt. Denn die Ausnahme des Rechnungshofs vom Umweltinformationsgesetz könnte gegen Europarecht verstoßen.

Für Manfred Redelfs von der Recherche-Abteilung bei Greenpeace ist die Sache klar. Gegenüber netzpolitik.org sagt er: „Sachsen hat eine Lex Greenpeace geschaffen.“ Statt Transparenz zu üben, schotte sich Sachsen weiter ab: „Dabei ist es ohnehin schon eins der Bundesländer mit sehr schlechtem Zugang zu Unterlagen der Verwaltung, denn es gibt in Sachsen kein Informationsfreiheitsgesetz, also kein allgemeines Akteneinsichtrecht wie in 13 anderen Bundesländern.“

Eigentlich hatten die sächsische CDU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung bis zur Wahl im Herbst 2019 ein Informationsfreiheitsgesetz angekündigt . Das Vorhaben wird aber offenbar nicht mehr umgesetzt. Transparenz ist in Sachsen ein Fremdwort.

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Was vom Tage übrig blieb: Alternde Wikipedia, schulisches Whatsapp und Feinstaub-Satire

+++ EIL +++ Im Büro auf der rechten unteren Seite brennt kein Licht.Die Wikipedia veraltet (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

In den vergangenen vier Jahren hat sich die Zahl der Artikel der deutschsprachigen Wikipedia, die als veraltet geflaggt sind, verdreifacht, berichtet die FAZ. Zudem ist unklar, wie viele Inhalte nicht auf dem neuesten Stand sind, ohne dass dies kenntlich gemacht wird. Ein Grund dafür ist der Mangel an Editor:innen. Ob das wohl auch damit zu tun hat, dass der raue Umgangston viele Frauen von der Mitarbeit abschreckt?

AAAS: Machine learning ‚causing science crisis‘ (BBC)

Die Wissenschaft setzt auf der Suche nach neuen Erkenntnissen immer stärker auf maschinelles Lernen und Datenanalyse. Allerdings sind viele Ergebnisse fehlerhaft und wenig aussagekräftig, kritisiert die American Association for the Advancement of Science. Die Forschungsgemeinde spricht schon von einer „Reproduzierbarkeitskrise“, da sich viele Ergebnisse unter leicht geänderten Umständen nicht wiederholen lassen.

Dürfen Eltern und Lehrer auf WhatsApp chatten? (Spiegel Online)

WhatsApp greift bekanntlich auf das Adressbuch seiner Nutzer*innen zu und ist daher ein Desaster, was den Datenschutz angeht. Wie eine Umfrage der dpa ergeben hat, gibt es trotzdem zahlreiche Bundesländer, in denen Lehrer*innen mit Eltern über die App kommunizieren können, wenn sie wollen. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Positionen bietet Spiegel Online.

#BlasebalgLeaks – Eine „Focus“-Meldung und ihre Geschichte (Titanic)

Das Satiremagazin Titanic hat den Focus medienguerilla-mäßig in einen Hinterhalt gelockt. Die TITANIC-Redakteure Leonard Riegel und Moritz Hürtgen drehten mit Blasebalg und Sturmhaube bewaffnet ein vermeintliches Anleitungsvideo zur Manipulation von Feinstaubmessungen. Angeblich könne man mit einem Blasebalg am Auspuff von Autos Feinstaub sammeln und diesen dann in die Mess-Stationen blasen. Focus glaubte den Quatsch – und schrieb einen Aufreger-Artikel, den dann auch die Rechtspostillen Achse des Guten und Junge Freiheit kolportierten . Auch Spiegel-Kolumnist Fleischhauer und Welt-Chefredakteur Ulf Poschardt fielen auf die Titanic rein.

Studie: YouTube verantwortlich für Verbreitung von Flat-Earth-Bewegung Heise)

Ebenfalls aus der Kategorie „I want to believe“ stammt dieser Heise-Text über eine Studie der Texas Tech University, die herausgefunden haben will, dass Befürworter der „Flachen Erde“-Theorie in der Regel erst durch Youtube erweckt worden sind. Heise hat dafür beim Guardian abgeschrieben .

Even years later, Twitter doesn’t delete your direct messages (Techcrunch)

Twitter löscht keine Direktnachrichten, auch wenn das dem Nutzer suggeriert wird (und dieser denkt, er habe diese durch den Klick auf Löschen auch wirklich gelöscht. Vielleicht schauen sich das ja mal Datenschützer mit dem Blickwinkel der Datenschutzgrundverordnung an. Wenn etwas von Nutzern gelöscht wird, sollte ein Unternehmen auch verpflichtet sein, diese zu löschen. Und wenn nicht, dafür Verantwortung übernehmen.

After you spit into a tube for a DNA test like 23andMe, experts say you shouldn’t assume your data will stay private forever (Business-Insider)

Bei Online-Plattformen einen DNA-Test machen klingt wie eine spannende Sache. Man schickt eine Probe hin und bekommt Ergebnisse zurück. Alles super, oder?

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb “, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links & kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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