„Crawlen, Überwachen und Sammeln“: EU forscht an Suchmaschine für kriminelle Internetinhalte

Der obligatorische Hacker im Kapuzenpullover als Illustration eines EU-Forschungsprojekts zum Aufspüren terroristischer Internetinhalte. Alle Rechte vorbehalten RED ALERT Im Sicherheitsforschungsprogramm „TENSOR“ entwickelt die Europäische Union die automatische Erkennung von kriminellen Inhalten im Internet. Die Technik soll im automatisierten Verfahren „Material zur Förderung terroristischer Gewalt und Radikalisierung“ aufspüren. Auf der Projektwebseite wird dies als „Crawlen, Überwachen und Sammeln“ bezeichnet. Die Software soll sich auch mehrsprachig in sozialen Medien bewegen und „dialoggestützte Bots“ mit Künstlicher Intelligenz nutzen. Gefundene kriminelle Inhalte werden anschließend kategorisiert und interpretiert, damit sie von Strafverfolgungsbehörden genutzt werden können. Die Software zur „Internetdurchdringung“ soll auch im Darknet ermitteln.

Das Projekt ist die technische Umsetzung der Forderung nach einer „Früherkennung terroristisch organisierter Aktivitäten, Radikalisierung und Rekrutierung“, wie sie der Rat der EU-Staaten vor zwei Jahren in Schlussfolgerungen und die EU-Kommission in einer Mitteilung gefordert hatten. Dort wird nicht nur die schnelle Entfernung „illegaler Online-Inhalte“ angemahnt, sondern auch deren „proaktive Erkennung“.

Beratung von der Hochschule der Polizei

„TENSOR“ wird von der Polizei aus Nordirland geleitet. Neben weiteren europäischen Polizeibehörden sind mehrere Rüstungskonzerne und Forschungsinstitute beteiligt. Deutsche Teilnehmer sind das Cybercrime Research Institute in Köln und die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Beraten werden die ForscherInnen von der Deutschen Hochschule der Polizei, den Vereinten Nationen und von Interpol. Die internationale Polizeiorganisation könnte die Ergebnisse von „TENSOR“ anschließend weltweit bekannt machen und Polizeibehörden in der Anwendung trainieren .

Im September hatte die Kommission ihren Vorschlag zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorgelegt. Die darin geforderten Uploadfilter für „extremistisches“ oder „terroristisches“ Material sollen auf eine Datenbank zurückgreifen, die YouTube, Google, Twitter und Facebook gestartet haben. Dort werden keine ganzen Dateien gespeichert, sondern deren Hashwerte. Forschungen wie in „TENSOR“ gehen darüber hinaus und sollen bislang unbekannte Inhalte entdecken. Diese könnten dann ebenfalls in den Uploadfilter aufgenommen werden.

Die Hash-Datenbank der  großen Internetfirmen wird auch von europäischen Polizeibehörden gefüttert. Die Polizeiagentur Europol betreibt dazu in Den Haag eine „Meldestelle“ für Internetinhalte, die selbst das Internet nach mutmaßlich kriminellen Inhalten durchsucht und anschließend Entfernungsanordnungen an die Firmen versendet. Dabei handelt es sich nicht um Inhalte oder Accounts, die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften als strafbar eingestuft werden, sondern um Einschätzungen der Polizeibehörden.

Speicherung in Europol-Analysedatei

Bei Europol würde vermutlich auch die Suchmaschine aus „TENSOR“ eingerichtet. Damit sie für die Strafverfolgung nutzbar sind müssen alle Inhalte, die Europol als kriminell erachtet, heruntergeladen werden. In Den Haag werden sie in der Europol-Analysedatei „Check the Web“ gespeichert, die aus einem Projekt des Bundeskriminalamt (BKA) hervorging.

Zur Verwaltung von Entfernungsanordnungen betreibt die „Meldestelle“ bei Europol eine „Internet Referral Management Application“ (IRMA). Die Datenbank soll Accounts oder Inhalte verwalten, die bereits zur Entfernung gemeldet wurden, sodass eine zweite Anordnung nicht mehr nötig ist. Manche Internetinhalte werden jedoch von Polizei- oder Geheimdiensten beobachtet und sollen deshalb online bleiben. Auch diese im Widerspruch stehenden Ersuchen werden über IRMA moderiert. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden Frankreich, die Niederlande sowie Belgien an die IRMa angeschlossen, vor wenigen Wochen folgte das BKA.

Zur Erleichterung von Ermittlungen im Internet hat Europol das Portal SIRIUS online gestellt . Es enthält „Leitfäden, Tipps, Foren, Fragen & Antworten sowie Tools der Strafverfolgungsbehörden“. Dort erfahren ErmittlerInnen, über welche Kontaktstelle bei Internetfirmen die Entfernung von Inhalten beantragt werden kann. SIRIUS enthält auch Anleitungen über „Arten von Daten“, die im Rahmen von Ermittlungen als Beweismittel „direkt von den Diensteanbietern abgerufen werden können“. Zur Vereinfachung grenzüberschreitender Abfragen „elektronischer Beweismittel“ haben sich der Rat und das Europäische Parlament kürzlich auf eine gemeinsame Verordnung verständigt.

Mehr als „Clean IT“

Viele der Maßnahmen, mit denen jetzt das Internet kontrolliert und überwacht wird, basieren auf dem früheren EU-Forschungsprojekt „Clean IT“. Unter niederländischer Leitung sollte es die Erkennung und Entfernung von „gewalttätigen oder –befürwortenden Formen des Terrorismus und Extremismus“ verbessern. Die im Abschlussbericht vor sechs Jahren genannten Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind weitgehend umgesetzt. So empfahl „Clean IT“ beispielsweise die Einrichtung von privaten und polizeilichen Meldestellen, ein System vertrauenswürdiger Hinweisgeber und einer gemeinsamen Datenbank für bekannte terroristische Inhalte. Die Installation von Uploadfiltern, wie sie die Kommission jetzt fordert, war in „Clean IT“ nicht vorgesehen. Die ForscherInnen rieten stattdessen zu nutzerbasierten Werkzeugen („end-user controlled filters“). Eine Entfernung von Inhalten sollte demnach stets auf dem Rechtsweg erfolgen. Heute sollen hierüber jedoch die Firmen entscheiden.

Für die Forschungen in „TENSOR“ zahlt die Europäische Kommission rund 5 Millionen Euro , weitere 600.000 Euro finanzieren die Beteiligten. Das Projekt endet am 31. August, dann werden die Ergebnisse vorgestellt. Mit „DANTE“ , „Asgard“ und „RED-ALERT“ betreibt die Kommission ähnliche Forschungen, die weitere Zusatzfunktionen wie die Verfolgung von Finanzströmen oder die Spracherkennung bereitstellen. Denkbar wäre auch, diese Suchmaschinen mit Gesichtserkennung auszustatten. Mit einer solchen Anwendung sucht Interpol derzeit im Internet nach gerichtsverwertbaren Beweisen zu „ausländischen Kämpfern“. Laut einem Dokument , das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch online gestellt hat, betreibt auch die Polizeiagentur Europol unter dem Namen „FACE“ ein solches Projekt.

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NPP165 mit Anke Domscheit-Berg zum NetzDG: „Dann mach doch kein Facebook.“

Das NetzDG zwingt Plattformen zum Löschen von illegaler Hassrede, trägt aber wenig zur Lösung des Problems bei. Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tommaso Pecchioli- „Hass im Netz ist der wahre Feind der Meinungsfreiheit“, sagte der damalige Justizminister Heiko Maas im Bundestag, bevor im Sommer 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet wurde. Die Absicht: illegale Hassrede und Hetze im Netz bekämpfen, indem Plattformen wie Facebook, Twitter oder YouTube diese zügig löschen müssen.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes sagt die Abgeordnete Anke Domscheit-Berg, selbst regelmäßig Zielscheibe von Hass im Netz: Das Gesetz geht am Ziel vorbei. „Mir kommt es nicht darauf an, dass etwas aus dem Netz verschwindet.“ Viel wichtiger sei doch, dass Straftaten auch tatsächlich angezeigt und verfolgt werden. Was der Staat tun sollte, was aber auch jede*r Einzelne im Netz dazu beitragen kann, dass andere vom Hass nicht erschlagen werden, erklärt sie im Gespräch.

Als Bonusrunde des knapp 40 Minuten langen Podcasts sprechen wir noch über das Thema, mit dem Domscheit-Berg jede ihrer Reden im Bundestag schließt : Dem Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch, der Informationen zum Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt.

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Wie immer könnt ihr den Podcast auch als OGG-Datei herunterladen .

Shownotes:

Übersichtseite für „NPP – Der Netzpolitik-Podcast“

Anke Domscheit-Berg (Wikipedia | eigene Webseite | Twitter )

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetzestext)

Berichterstattung auf netzpolitik.org zum NetzDG

Berichterstattung auf netzpolitik.org zu §219a

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Was vom Tage übrig blieb: Cyber-Sanktionen, Seehofer und Urheberrechts-Hass

Langsam, aber sicher werden die Tage wieder stückchenweise, err, Verschwommen. Ach. Schöner! CC public domain Copyright Directive: IFJ/EFJ reject the Romanian compromise (IJF)

Kurz vor dem Endspurt mehrt sich der Widerstand: Die Internationale Journalistenföderation und ihr europäischer Ableger wenden sich gegen den vorliegenden Entwurf für die EU-Urheberrechtsreform . Die Vorschläge täten nicht genug, um eine angemessene Entlohnung von Autorinnen und Autoren zu gewährleisten. Selbst der Bertelsmann-Konzern, der auf die Reform gedrängt hat, lehnt sie inzwischen ab, wie Spiegel Online berichtet . Der österreichische Standard fasst die neue Lage zusammen : „Fast jeder hasst die EU-Urheberrechtspläne, sogar große Verlage“.

U.K., Netherlands Lead EU Push for New Cyber Sanctions (Bloomberg)

Einige EU-Staaten drängen darauf, fremde Staaten und Organisationen für Cyberattacken mit Sanktionen bestrafen zu können. Eine Entscheidung darüber könnte der Rat der EU-Länder bereits nächste Woche treffen. Da bleibt nur die Frage offen, wie gut sich solche Attacken eigentlich konkreten Tätern zuordnen lassen. Nach bisherigen Vorschlägen will man sich dabei auf die Expertise privater Sicherheitsfirmen verlassen.

Ermittler-Zugriff auf Daten bei Providern: Kritik an EU-Kommission (Heise)

Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaate wollen Behörden künftig den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel ermöglichen, auch ohne Zustimmung des Sitzstaates der betroffenen User und Provider. Dem EU-Parlament stößt das auf: In zwei Stellungnahmen kritisiert die SPD-Abgeordnete Brigit Sippel die Vorschläge. Die zuständige Berichterstatterin des Parlaments wünscht sich weitaus mehr Schutzmaßnahmen für Anbieter und Betroffene.

Facebook hat das Netz verwanzt (Süddeutsche Zeitung)

Es gibt keine Flucht vor der eigenen Geschichte, zumindest im Facebook-Universum. Die lange angekündigte Funktion „Clear History“ lässt weiterhin auf sich warten, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

MoneyLab #6: Infrastructures of Money (moneylab)

Das Institute of Network Culture aus Amsterdam veranstaltet am 7. und 8. März mit der Universität Siegen einen gemeinem Moneylab-Workshop zur Zukunft des Geldes. Dabei steht auch der Hype um Kryptowährungen und Blockchain im Visier der Forscher.

Was Porno und Politik miteinander zu tun haben (Zündfunk)

Der Podcast vom Zündfunk beschäftigt sich mit maskulinistischer Identitätspolitik in den USA. Er wirft spannende Bezüge zwischen 4chan, Pornographie und der Trump-Bewegung auf.

Seehofer bleibt sich treu (taz.de)

Dinah Riese zerlegt in ihrem Kommentar das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (Referentenentwurf ) aus dem Hause von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Eine der Härten darin: Wer in Zukunft auf Abschiebeflüge im Netz hinweist, soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Die Maßnahme soll offenkundig Solidarität mit Menschen, die abgeschoben werden sollen, unterbinden.

Mirror test hints at surprising cognitive abilities in fish (Reuters)

Ein kleiner Putzerfisch hat offenbar die Fähigkeit, sich selbst im Spiegel zu erkennen. In der Tierwelt ist dies kognitive Leistung nur sehr wenigen Arten vorbehalten. Bei der Versuchsanordnung mit dem Spiegel geht es darum zu testen, ob sich ein Tier selbst bewusst ist. Menschen bestehen den Test ab einem Alter von etwa 18 Monaten.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb “, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links & kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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Netzpolitischer Wochenrückblick KW 6: Gar nicht so schlechte Nachrichten

Das meiste liegt unter der Oberfläche Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Wade Lambert Unser Wochenrückblick wird auch als wöchentlicher Newsletter verschickt. Hier könnt Ihr Euch anmelden.

Überraschenderweise besteht der Großteil der Meldungen in dieser Woche aus positiven Ereignissen. Nummer eins: Die Registrierungsdaten von 5,1 Millionen deutschen Firmen und Organisationen stehen jetzt als offener Datensatz im Netz . Geschenkt haben uns dieses Datenpaket die Open Knowledge Foundation und Open Corporates. Wer wollte, konnte zwar vorher schon unter handelsregister.de schauen, wer Geschäftsführer einer Firma ist. Komfortabel war das aber nicht. Jetzt sind die Daten zum Download bereit und ne API gibt es auch noch.

Ideen zum Spielen: Wisst ihr eigentlich, wie viele Immobilienfirmen der Geschäftsführer eurer Hausverwaltung so hat? Und wem gehört eigentlich der zwielichtige Schuppen um die Ecke?

Auto, Motor, Bürgerrechte

In Hessen, Bayern und Baden-Württemberg hat die Ampel für automatisierte Kennzeichenerfassung auf rot geschaltet. Oder auf kirschgelb zumindest. Das Bundesverfassungsgericht hat sie für teilweise verfassungswidrig erklärt, unter anderem fehle es an Verhältnismäßigkeit.

Daraufhin ist auch die Datenschutzbeauftragte von Niedersachsen auf die Bremse getreten und hat das Innenministerium aufgefordert, Tests mit Kennzeichenscannern zu stoppen , die auch die Durchschnittsgeschwindigkeit von Autos messen. Hup, hup!

Nicht so positiv: Bericht aus Brüssel

Alex berichtet aus Brüssel, dass Upload-Filter als Teil der EU-Urheberrechtsreform immer noch nicht vom Tisch sind. Ein paar Ausnahmen sind zwar aktuell vorgesehen, aber auch die gehen CDU-Politiker Axel Voss zu weit.

Trotz ausdrücklichem Verbot nutzen viele Länder Interpol-Haftbefehle zur Verfolgung ihrer Opposition. Die Polizeiorganisation will zehntausende Ausschreibungen deshalb genauer überprüfen . Im Visier steht vor allem die Fahndung nach Asylsuchenden.

Aus der EU kommen die Pläne, dass Polizei- und Justizbehörden leichter auf Cloud-Daten in den USA zugreifen können. Das geht zwar jetzt schon, dauert aber ein Monate. Eine vereinfachtes und schnelleres Verfahren könnte die Abfragen in die Höhe katapultieren. Ähnlich wie bei der Zusammenführung von biometrischen Datentöpfen , einem weiteren EU-Projekt.

Übrigens, Biometrie: Gesichtserkennung tut sich oft schwer mit Frauen und Schwarzen. Die MIT-Forscherin Joy Buolamwini hatte das für mehrere Software-Lösungen untersucht und den Herstellern Feedback gegeben. Und seitdem hat sich wirklich was verbessert .

Captain Obvious erinnert: Facebook beherrscht den Markt

Das Bundeskartellamt hat nach drei Jahren Prüfen amtlich bestätigt , dass Facebook den Markt beherrscht und diese Position dann noch unzulässig ausnutzt. Jetzt soll Facebook ein Konzept erstellen, wie es unter anderem Nutzerinnen besser informieren kann. Klingt jetzt nicht so als würde Facebook davor zittern müssen, findet Markus. Die Entscheidung kann nur ein erster Schritt sein, schreibt er in einem Kommentar .

Einigkeit, dass Facebook den Markt dominiert, herrscht auch bei Oppositionsparteien und Regierung . So viel Harmonie erleben wir da nur selten. Der einzige, der Facebook immer noch nicht marktbeherrschend findet, ist wohl Facebook selbst.

Welche krassen Auswirkungen es haben kann, wenn über Facebook Falschnachrichten verbreitet werden, erklärt die Journalistin Yemisi Adegoke im Interview . In Nigeria führte das unter anderem zu Ausschreitungen mit Todesopfern. In dem westafrikanischen Staat waren vier Personen für die Faktenprüfung auf Facebook zuständig, sprachen aber die falsche Sprache.

Und noch etwas von einer ganz anderen Baustelle: Dem 5G-Ausbau. Der chinesische Telekom-Konzern Huawei will dabei groß mitspielen. Doch in Europa mehrt sich der Verdacht gegen Huawei: Lässt seine 5G-Ausrüstung Hintertüren für Spionage Chinas? Huawei tut alles, um Bedenken gegen sich zu zerstreuen. Ein Lobby-Bericht aus Brüssel.

Mediathek’n’chill?

Wer am Wochenende schon vormittags auf dem Sofa rumgammelt und der Tatort des vergangenen Sonntags nachholen will, bekommt es manchmal mit der Altersbeschränkung zu tun. Erst nach 20 Uhr! (Den Tatort von letzter Woche betrifft das übrigens nicht, die Autorin findet das verwunderlich.) ZDF-Fans haben es besser, sie können sich seit kurzem registrieren und so altersbeschränkte Inhalte in der ZDF-Mediathek rund um die Uhr nutzen – aber nur in Deutschland. Warum eigentlich? Das fragt auch Leonhard in der neuen Folge „Neues aus dem Fernsehrat“.

Garantiert ohne Geoblocking: unser Podcast. Wer das noch nicht getan hat, kann unsere aktuelle Folge zu dem Leak des Verfassungsschutz-Gutachtens und brandenburgischer Polizeigesetzpolitik nachhören! Lohnt sich. Und ist gar nicht so deprimierend wie es klingt.

Und noch mehr gute Laune: Wir haben für unsere Recherchen zu #Polizeitwitter noch einen Preis bekommen , den Surveillance-Studies-Preis in der Extra-Kategorie der Jury-Auswahl. Yay, danke dafür!

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Missbrauch von Haftbefehlen: Interpol will aufräumen

Strammstehen bei der Generalversammlung von Interpol in 2017. Alle Rechte vorbehalten Interpol Interpol überprüft zehntausende Haftbefehle auf möglichen Missbrauch. Denn einige Staaten nutzen internationale Haftbefehle dazu, Regierungsgegner zu verfolgen. Eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe von Interpol nahm vor kurzem die Arbeit auf. Die Task Force besteht aus sieben MitarbeiterInnen aus der Slowakei, Kroatien, Schweden und der Ukraine, heißt es in einem nun veröffentlichten EU-Dokument . Das Bundeskriminalamt (BKA) möchte ebenfalls eine Volljuristin in die Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Haftbefehle schicken. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erwägt die Entsendung von Personal aus den Landesjustizverwaltungen.

Interpol ist nach Artikel 3 der Statuten jede „Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters“ untersagt. Die internationalen Fahndungen zur Festnahme (die sogenannten „Rotecken“ ) dürfen diese Politik nicht unterlaufen. Viele Länder nutzen den Interpol-Kanal trotzdem zur politisch motivierten Fahndung.

Nur Haftbefehle werden geprüft

Eine Fahndung zur Festnahme wird über das Zentralbüro des ausstellenden Mitgliedstaates an Interpol geschickt. Über diesen Interpol-Kanal werden die Ersuchen an alle 194 Mitgliedstaaten verteilt, möglich ist aber auch der Versand an einen regional eingegrenzten Empfängerkreis. Nur wenn eine Zentralbüro zu diesem Verteiler gehört, erfährt es von der Fahndung. Die deutsche Kontaktstelle ist das BKA in Wiesbaden.

Die „Buntecken“ bei Interpol. Nur zwischen 2014 und 2016 ausgestellte „Rotecken“ werden rückwirkend geprüft. Alle Rechte vorbehalten Interpol

In der Datei für „Rotecken“ sind derzeit mehr als 200.000 Personen gespeichert, seit 2014 war ihre Zahl um 30 Prozent gestiegen. Die Untersuchung des „Fahndungsaltbestands“ betrifft 80.000 Haftbefehle, die vor 2016 ausgestellt worden sind. Nicht nachträglich überprüft werden die „Buntecken“ in den Farben Blau („Bitte um den Aufenthaltsort der Ausgeschriebenen“) oder Grün („Warnungen“), die von Staaten ebenso zur politischen Verfolgung genutzt werden könnten.

Vorher werden die eingehenden Fahndungsersuchen auch bei Interpol auf einen Verstoß gegen Artikel 3 überprüft. Die Zentralbüros sind zur verstärkten Wachsamkeit aufgerufen und sollen einen möglichen Missbrauch an das Interpol-Generalsekretariat melden. Laut dem Bundesinnenministerium sind derartige Benachrichtigungen „in der Vergangenheit verschiedentlich erfolgt“. Wie viele Haftbefehle das BKA daraufhin ausgesondert hat, ist nicht dokumentiert.

Fahndende Behörde soll Asylantrag mitteilen

Das Generalsekretariat hatte die Zentralbüros seit 2014 über die Rücknahme von 130 Fahndungen informiert. Jedoch entschied die Bundesregierung, fünf Ersuchen trotz schwerwiegendem Verdacht nicht auszusondern, sondern als nationale Haftbefehle weiterzuführen . Verantwortlich sind das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt.

Im Juni 2014 hatte das Interpol-Sekretariat beschlossen, Haftbefehle für Schutzsuchende besonders zu prüfen. Hierzu sollen die ausstellenden Behörden angeben, wenn eine mit „Rotecke“ gesuchte Person in einem anderen Land einen Antrag auf Asyl gestellt hat oder dieser sogar positiv entschieden wurde. Die Generalversammlung von Interpol hat dieses Verfahren vor zwei Jahren in einer Resolution bestätigt. Jetzt werden die Mitgliedstaaten an die Umsetzung erinnert.

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Chinas fleißigster Lobbyist: Wie Huawei um seine Rolle im 5G-Ausbau kämpft

Auf Charmeoffensive: Huawei-Chef Ren Zhengfei 2012 auf Besuch in Brüssel Alle Rechte vorbehalten European Union Da war ein Misston, mitten in einem rauschenden Empfang. Huawei feierte gestern Abend in Brüssel das chinesische Neujahr, in Festsälen und mit Champagner, ganz wie es sich für Lobbyisten-Empfänge in Brüssel gehört. Auf der Bühne verzog Huaweis Cheflobbyist Abraham Liu keine Miene, aber seine Worte trafen.

Am Vorabend hatte der US-Botschafter in Brüssel, Gordon Sondland, Europa vor Huawei gewarnt. Es gebe keinen Grund, mit den Chinesen Geschäfte zu machen, solange sie die Möglichkeit hätten, ihre Kunden zu manipulieren und auszuspionieren, sagte Sondland .

Huawei-Lobbyist Liu nutzte den eigenen Empfang, um zurückzufeuern. Wer so etwas verbreite wie der US-Botschafter, der „beleidige die Intelligenz der Leute“, sagte Liu. „Europa fühlt sich wie unsere zweite Heimat an.“ Lius Botschaft ist Klar: Huawei ist hier, um zu bleiben.

Frisch aus dem 3D-Drucker: Beim Empfang in Brüssel gab es Huawei-Logos aus Schoko CC-BY 4.0 Alexander Fanta

Doch Huawei bereitet Europa Kopfzerbrechen. Alle EU-Staaten arbeiten am Aufbau von 5G-Netzen, dem mobilen Breitbandnetz der Zukunft. Huaweis günstige Preise für Netzwerk-Ausrüstung geben dem Konzern gute Chancen auf eine Schlüsselrolle. Immer öfter sind aber Zweifel zu hören: Sind die Produkte der Chinesen wirklich sicher?

Für Huawei ist die Debatte weder unerwartet, noch trifft sie den Konzern unvorbereitet. Die Chinesen bauen seit Jahren an ihrem Lobby-Netzwerk in Brüssel.

Ein Konzern unter Verdacht

Die USA sind seit langem skeptisch gegenüber Huawei. Bereits 2012 sprach ein Bericht des US-Kongresses von Spionage-Hintertüren in Huawei-Produkten. Diese Woche warnte die US-Regierung Europa erneut vor Sicherheitslücken in chinesischer Hardware. Den Argwohn verstärkt ein Sicherheitsgesetz aus 2017, das Chinas Telekom-Firmen die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden vorschreibt. Huawei gilt außerdem als eng mit Chinas Führung verbunden. Wenn Huawei das mobile Breitbandnetz der Zukunft baut, wie soll sich Europa dann vor chinesischer Spionage schützen?

Die EU-Kommission erwägt Berichten zufolge eine Gesetzesänderung, die einen völligen Ausschluss Huaweis vom Netzausbau in Europa ermöglicht. Was auch immer die Kommission vorschlägt: Der Fall ist wegweisend für Europas Umgang mit China.

In Europa wurden Bedenken gegen Huawei lange Zeit beiseite gewischt. Doch im Januar verhafteten polnische Behörden einen Huawei-Mitarbeiter als Spion . Der Vorfall ließ die Alarmglocken schrillen. Die tschechische Agentur für Cybersicherheit warnt bereits davor vor Sicherheitsrisiken durch Huawei-Equipment. Dänemark wies indes Huawei-Mitarbeiter aus, die gegen arbeitsrechtliche Auflagen verstoßen haben sollen.

In den EU-Hauptstädten wird das Raunen immer lauter. Kanzlerin Angela Merkel fordert Sicherheitsgarantien von Huawei für die Beteiligung der Firma am 5G-Ausbau. In Frankreich und Großbritannien verweigern einige Provider die Zusammenarbeit mit Huawei. Würde der Konzern in ganz Europa vom 5G-Geschäft ausgeschlossen, verlöre er Milliarden – und seinen neben China wichtigsten Markt.

Huawei versichert, die Bedenken ausräumen zu wollen. „Cybersicherheit ist unsere Top-Priorität“, sagt Huawei-Lobbyist Liu. Er sieht die Zweifel an Huawei vor allem als geopolitisches Manöver der Amerikaner. Technische Fragen wie Sicherheit ließen sich nicht in ideologischen Konflikten lösen, sagte Liu. „Wenn Huawei vom Markt ausgeschlossen wird, bedeutet das nicht, dass die Netzwerke sicher sind.“

Huawei: Chinas Lobby-Primus

Huawei lobbyiert seit 2009 die EU-Institutionen in Brüssel. Mit 2,2 Millionen Jahresbudget und 10 Lobbyisten spielt der Konzern inzwischen finanziell in der selben Liga wie Facebook, Amazon oder IBM. Der Sitz des Brüsseler Büros der Chinesen ist im selben Gebäude wie der von Google, direkt hinter dem Europäischen Parlament.

Huawei ist unter den 100-Firmen mit dem höchsten Lobby-Budget die einzige aus China. Einfluss sichert die Firma sich auch als Mitglied und Sponsor von Branchenverbänden wie Digital Europe und den Thinktanks CEPS und Bruegel .

Die Lobbyisten von Huawei sind umtriebig. Vertreter des Konzerns trafen seit 2015 laut amtlichem Lobby-Register 43 Mal Spitzenvertretern der EU-Kommission. Bei vielen der Treffen ging es um 5G-Netze, neun Meetings liefen unter dem Stichwort. Vertreter von Huawei besprachen aber auch Beziehungen der EU mit China und Cybersicherheit.

Cyberpartner mit Tücken

Beim heiklen Thema Sicherheit versucht Huawei seit Langem, sich in Brüssel als Partner zu präsentieren. Das zeigen auf unsere Anfrage veröffentlichte E-Mails der Kommission. Die E-Mails geben Einblick in Meetings mit Huawei. Im September 2017 traf sich ein Konzernlobbyist mit dem Kabinett von EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel.

Die Chinesen wollten die Sicherheitsbedenken gegen sie zerstreuen, schrieb ein Kommissionsbeamter danach an Kollegen . Demnach bot Huawei an, sich an einem geplanten EU-Kompetenzzentrum für Cybersicherheit zu „beteiligen“. Ein Sprecher der Kommission betont auf Nachfrage, dass keine finanzielle Beteiligung gemeint gewesen sei. Huawei habe keinen Anteil an Plänen für das Kompetenzzentrum gehabt.

Huawei ging wenig später in die Offensive: Am 25. Mai 2018, dem ersten Tag der Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung, traf Huawei-Vizechef Ken Hu den Vizepräsidenten der EU-Kommission, Jyrki Katainen. Hu wolle eine „wichtige Ankündigung“ machen, schrieb ein Huawei-Lobbyist zuvor an Katainens Büro .

Am selben Tag kündigte Huawei an, ein eigenes Zentrum für Cybersicherheit mit Sitz in Brüssel einzurichten. Es soll nächsten Monat eröffnet werden.

Was Huawei dem Kommissionsvizechef Katainen an dem Tag sagte, bleibt jedoch unklar. Laut der Kommission gibt es – für solche hochrangigen Treffen sehr unüblich – keine Aufzeichnung über das Meeting.

Jobs, Reisen und Geschenke

Der chinesische Konzern umgarnte in den vergangenen Jahren immer wieder EU-Beamte mit Jobs. 2013 heuerte etwa der ehemalige EU-Botschafter in China, Serge Abou, bei Huawei als Lobbyist an. Ein zur selben Zeit begonnenes Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission gegen Huawei und ZTE wegen Dumpingvorwürfen verlief im Sande. Derzeit laufen keine Wettbewerbsverfahren der EU gegen Huawei, sagte ein Sprecher der Kommission auf Anfrage von netzpolitik.org.

Huawei zeigt sich gerne freigiebig mit Geschenken und Einladungen. Das entspricht wohl chinesischen Vorstellungen von „Guanxi“ , dem Austausch persönlicher Gefälligkeiten. Huawei lud rund um die olympischen Spiele in Peking 2012 mehrfach britische Abgeordnete nach China ein. Das sorgte damals für Nasenrümpfen .

2013 gaben Vertreter von Huawei dem damals wenig bekannten CSU-Abgeordneten Manfred Weber bei einer Reise von Abgeordneten der Europäischen Volkspartei nach China ein Handy mit in den Geschenkbeutel . Das Präsent sei unerwünscht gewesen, heißt es heute aus dem Büro des heutigen Fraktionschefs und Spitzenkandidaten. Man habe das Gerät bei der zuständigen Stelle im Parlament abgegeben.

Geopolitisches Gedrängel

Während in Brüssel überlegt wird, ist man jenseits des Atlantik wenig zimperlich. Die USA schloss Huawei und den chinesischen Konkurrenten ZTE von Infrastruktur-Projekten aus. Enge Verbündete folgen dem Beispiel der US-Regierung. Australien und Neuseeland verboten Huawei-Equipment beim 5G-Ausbau. Das könnte dem chinesischen Anbieter auch in den zwei anderen Mitgliedern des Five-Eyes -Spionagenetzes bevorstehen: Großbritannien und Kanada erwägen Schritte gegen Huawei-Beteiligung am 5G-Ausbau.

Für Ärger sorgt auch ein Rechtsstreit: Die US-Regierung ließ per internationalem Haftbefehl im Dezember in Kanada die Huawei-Finanzchefin Meng Wanzhou verhaften. Sie ist die Tochter von Unternehmensgründer Ren Zhengfei. Der Vorwurf: Verstoß gegen die Iran-Sanktionen. China nahm daraufhin 13 kanadische Staatsbürger fest. In diesem Streit schwingt deutlich Geopolitik mit: Die US-Regierung von Präsident Donald Trump will Härte gegenüber China zeigen.

Seit seinem Amtsantritt vor zwei Jahren wettert Trump unablässig gegen China und deren wachsende wirtschaftliche Dominanz. Im Fall Huawei geht es um mehr als Sicherheitsbedenken: US-Firmen sind bei der Vergabe der Aufträge für den 5G-Ausbau direkte Konkurrenz der Chinesen. In Europa gibt es mit Nokia und Eriksson gleich zwei Firmen, die von einem Ausschluss Huaweis vom Netzausbau profitieren würden.

Bei der Entscheidung um Huawei geht es um Sicherheit, um Wirtschaft und um Geopolitik. Wie auch immer sie ausgeht, sie wird uns bis in unsere Hosentaschen verfolgen.

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Was vom Tage übrig blieb: Blabla-Reden, Blockchain und ein Loch in der Wand

Für einen romantisch schönen, roten Sonnenuntergang hat es heute knapp nicht gereicht. Aber wir zählen die Tage Wochen, bis es endlich soweit ist.Sprachassistent mit Eigenleben: Alexa feiert Party, am Ende ist ein Loch in der Tür (Kölner Express)

Da hilft der fetteste Hiphop nicht, irgendwann hatten die Nachbarn die Schnauze voll und ließen die Wohnung aufbrechen. Ein Hamburger hatte Sonntagvormittag seine neue Alexa-Sprachassistentin auf voller Lautstärke Sound in die Atmosphäre pusten lassen – ungewollt und von der Ferne, berichtet der Kölner Express. Ein schönes Beispiel, warum es gefährlich sein kann, von den eigenen Geräten belauscht zu werden, selbst wenn niemand zu Hause ist.

Questions to the ministers: Der Bundestag berät sich über die Zukunft der Regierungsbefragung (Verfassungsblog)

Das Verfassungsblog geht der Frage nach, warum Regierungsbefragungen im Bundestag so langweilig sind und wie man diese spannender gestalten könnte. Zu den knackigen Debatten im britischen Parlament ist es nämlich ein (rechtlich) weiter Weg.

#FootballLeaks: Whistleblower im Rampenlicht (Zapp)

Wann ist ein Informant ein Whistleblower? Und wie geht die Spiegel-Redaktion mit der Enttarnung der wichtigsten Quelle der #FootballLeaks um? Dem geht NDR-Medienmagazin Zapp nach. Sehenswert!

There’s no good reason to trust Blockchain technology. (Wired)

Der Sicherheitsexperte Bruce Schneier rechnet mit dem Blockchain-Hype ab: Die Lösungen, die die Technologie bringen soll, sind oft viel schlimmer als die Dinge, die sie angeblich besser machen sollen.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb “, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links & kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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Neues aus dem Fernsehrat (35): Login hilft gegen Altersbeschränkung, nicht gegen Geoblocking

Screenshot von der FAQ-Seite des ZDF zur Altersfreigabe Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat  zu berichten? Eine Serie .

Mit dem Relaunch der ZDF-Mediathek im Oktober 2017 wurde auch ein vorsichtiger Einstieg in die Personalisierung des ZDF-Online-Angebots gewagt. Seither ist es möglich, sich dort sowie in der ZDF-App zu registrieren. Zu Beginn waren die damit verbundenen Folgen für das Nutzungserlebnis gering. Bis heute ist das ZDF zum Beispiel bei personalisierten Empfehlungen, wie man sie von Netflix oder YouTube kennt, zurückhaltend. Durchaus mit guten Gründen: Eine stupide Klick- und Verweildaueroptimierung ist mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag kaum vereinbar; Empfehlungsalgorithmen, die anderen Logiken folgen (politisches Kontroversitätsgebot , Bildungsauftrag etc.), sind ungleich schwerer zu entwickeln und zu implementieren.

Seit September 2018 gibt es jedoch für registrierte Benutzer die Option, ihr Alter verifizieren zu lassen . Dann lassen sich altersbeschränkte Angebote wie die Serie Parfum auch außerhalb des Zeitfensters zwischen 22 und 6 Uhr online ansehen. Die Auswirkungen des neuen Features auf die Registrierungszahlen waren beträchtlich. Gab es bis zur Einführung der Altersverifikation im September 2018 weniger als 200.000 aktive registrierte Nutzer, so hat sich deren Zahl inzwischen auf 618.436 mehr als verdreifacht (Stand 08. Januar 2019). Angesichts der Konkurrenz von Netflix und Co, deren Angebot natürlich immer schon rund um die Uhr nutzbar war, stellt die Einführung der Altersverifikation somit ein überaus notwendiges Nachziehen von Seiten der öffentlich-rechtlichen Anbieter dar.

Trotz Login weiterhin Geoblocking

Ausgeschlossen von der Altersverifikation sind jedoch jene Haushaltsabgabenzahler, die nicht über einen deutschen Personalausweis oder Reisepass verfügen. In den FAQ zur Altersfreigabe heißt es dazu:

Die Altersfreigabe ist aktuell nur für Ausweis-Dokumente wie dem deutschen Personalausweis, Reisepass und/oder einem deutschen Aufenthaltstitel möglich. Weitere Länder im EU-Ausland und der Welt können für die Altersfreigabe leider nicht berücksichtigt werden. Alle jugendgeschützten Inhalte können je nach geografischer Verfügbarkeit aber weiterhin zwischen 22 und 6 Uhr ohne Altersfreigabe angesehen werden.

Der Hinweis „je nach geografischer Verfügbarkeit“ gilt jedoch auch für Menschen mit deutschem Ausweis. Trotz Registrierung können selbst diese weiterhin bei Urlaubs- oder Arbeitsaufenthalten im Ausland nicht ohne weiteres auf Inhalte zugreifen, die geografisch gesperrt sind. Das ist vor allem deshalb bedauerlich, weil auf europäischer Ebene mit Verabschiedung der Portabilitätsverordnung (PDF ) seit April 2018 die rechtlichen Voraussetzungen für grenzüberschreitenden Zugriff auf Inhalte geschaffen wurden .

Seither sind kommerzielle Streamingdienste wie Netflix oder Sky sogar dazu verpflichtet, ihren Abonnenten Zugriff auf die Inhalte zu gewähren, wenn diese sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat der EU aufhalten. Wie das Europäische Verbraucherzentrum  betont, müssen die Angebote „unter denselben Bedingungen wie im Heimatland zur Verfügung stehen: selber Inhalt, selbe Produktauswahl, selbe Anzahl von Endgeräten und dieselben Funktionen.“ Zusatzgebühren für den Zugang im Ausland sind unzulässig.

Keine Portabilitätspflicht für ARD, ZDF & Co

Ausgenommen von dieser Portabilitätspflicht sind neben kostenlosen Angeboten auch „öffentliche Rundfunkdienste“. Gemäß Artikel 6 ivM Artikel 5 Abs. 1 lit. d) der EU-Verordnung können diese aber durchaus Zugriff auf ihre Online-Dienste auch im Ausland gewähren, sofern sie den Wohnsitzmitgliedstaat prüfen. Im konkreten Fall müsste wahrscheinlich die Altersfreigabe um eine Prüfung der Entrichtung der Haushaltsabgabe ergänzt werden. Dann wäre auch eine grenzüberschreitende Nutzung der öffentlich-rechtlichen Angebote zumindest in der EU problemlos möglich.

Bislang scheuen die öffentlich-rechtlichen Anbieter aber offenbar den damit verbundenen Mehraufwand. Im Ergebnis sind die öffentlich-rechtliche Mediatheken und Apps – kaum, dass der Nachteil zeitlicher Abrufbeschränkungen verringert worden ist – damit wieder schlechter nutzbar als jene der privaten Wettbewerber, die ja zur Portabilität verpflichtet sind. Die große Akzeptanz der Registrierung zur Altersfreigabe lässt mich aber hoffen, dass die öffentlich-rechtlichen Anbieter auch im Bereich Portabilität nachziehen werden.

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Opposition und Regierung begrüßen Entscheidung des Kartellamtes zu Facebook

Kein Guter Tag für Facebook. (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Thought Catalog Die Entscheidung des Bundeskartellamts, Facebooks Datensammelei und -zusammenführung zu limitieren, hat nicht nur bei Datenschützern, sondern auch bei Regierungs- und Oppositionsparteien gleichermaßen positive Reaktionen hervorgerufen. Der vom Kartellamt beschränkte Datenkonzern ist naturgemäß nicht einverstanden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält die Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Facebook für „richtig und wegweisend“. Jetzt müssten auch die europäischen Datenschutzbehörden gegenüber Facebook die europäischen Datenschutzregeln durchsetzen. Seine Behörde unterstützt laut einer Pressemitteilung die Entscheidung:

„Das aktuelle Geschäftsmodell von Facebook verstößt in mehreren Punkten gegen die hiesigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Gerade die Tatsache, dass Einwilligungen als wesentliche Grundlage für die meisten Datenverarbeitungen nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen, habe ich schon mehrfach kritisiert. Ich freue mich, dass das Kartellamt hier ein klares Zeichen gesetzt hat. Facebook muss nun zeitnah handeln und seine Datenverarbeitung endlich gesetzeskonform umgestalten.“

Die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagt:

„Ich begrüße es nachdrücklich, dass das @Kartellamt die massive Zusammenführung von Nutzerdaten geprüft hat und eine erhebliche Einschränkung dieser Praxis fordert“, twitterte ihr Ministerium . Facebook habe die Sammlung und Vernetzung von Nutzerdaten inzwischen weit über seine eigene Plattform hinaus ausgebaut, sagte die SPD-Politikerin gegenüber Spiegel Online . „Die Schnittstellen des Konzerns greifen die Daten nicht nur bei den anderen Diensten des Konzerns ab, sondern auch bei zahlreichen Apps und Webangeboten von Dritten“, kritisierte sie weiter.

Der wirtschaftspolitische Sprecher von CDU/CSU, Joachim Pfeiffer, begrüßt die Entscheidung . Er sagt:

Das Bundeskartellamt hat das erkannt und der Sammelwut von Facebook nun Einhalt geboten. Das ist richtig und wichtig. Denn auch im Internet sind Monopole nicht ratsam. Sie schaffen Abhängigkeiten; dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet. Es war höchste Zeit, dem Datenabfluss einen Riegel vorzuschieben und die Reichweite und den Einfluss des Netzwerks durch Drittanbieter zu begrenzen.

Für die Grünen erklärte Katharina Dröge , Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Wettbewerbspolitik, dass sie die Entscheidung für richtungsweisend halte. Sie gibt jedoch zu bedenken:

Facebooks „Friss oder Stirb“-Taktik wurde damit verboten. Doch diese Entscheidung zeigt auch nochmal, wie falsch die Genehmigung der Fusionen von Facebook mit diesen Diensten war. Hier gibt es weiterhin Nachschärfungsbedarf bei der Fusionskontrolle – auch auf EU-Ebene. Und schlussendlich bleibt die Frage, wie die Nicht-Zusammenführung der Daten kontrolliert werden soll. Das beste Kontrollinstrument wäre hier eine Entflechtung von Facebook, WhatsApp und Instagram.

Auch der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Theurer begrüßt die Entscheidung und hält sie für wegweisend:

[..] Facebook ist wie auch andere große Digitalkonzerne seit geraumer Zeit marktbeherrschend. Zudem muss die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung auch gegenüber Internet-Giganten möglich sein. Die Absage an eine ungebremste Datensammelwut war überfällig. Mit seiner Entscheidung hat das Bundeskartellamt deshalb ein Zeichen gegen die starke Marktmacht von Digitalkonzernen und für den Verbraucherschutz gesetzt. In Zeiten des digitalen Wandels sind konsequente Wettbewerbshüter wichtiger denn je.

Facebook hingegen wehrt sich gegen die Entscheidung. Es hält sich nicht für ein dominantes Unternehmen und will gerichtlich dagegen vorgehen. Das Zusammenführen von Daten würde die einzelnen Services verbessern und sicherer machen, heißt es weiter zur Entscheidung des Kartellamtes. Weiterhin vertritt das Unternehmen die Auffassung, dass das Kartellamt nicht für die Überprüfung des Datenschutzes zuständig sei. In einer Erklärung heißt es:

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner eigenen Umfrage festgestellt, dass Facebook in Deutschland von über 40% der Nutzer von sozialen Medien überhaupt nicht genutzt wird. Wir haben in Deutschland einen harten Wettbewerb mit anderen Diensten, doch das Bundeskartellamt hält es für irrelevant, dass unsere Apps mit YouTube, Snapchat, Twitter und vielen anderen Wettbewerbern um die Aufmerksamkeit der Nutzer konkurrieren.

Genau entgegengesetzt argumentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) . Er hebt hervor, dass Facebook jetzt nicht nur mit den Mitteln des Datenschutzes, sondern auch mit dem Kartellrecht Grenzen aufgezeigt würden:

Nachdem auch der vzbv selbst seit Jahren gegen das Unternehmen vorgeht, freuen wir uns umso mehr über die Entscheidung des Bundeskartellamts. Der Datensammelwut des Unternehmens wird nun zum Schutze von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch mit Mitteln des Kartellrechts begegnet. Auch nach unserer Auffassung verstößt das vom Bundeskartellamt beanstandete Verhalten von Facebook gegen geltendes Datenschutzrecht und sollte wegen der dargelegten Gefahr eines Marktmissbrauchs untersagt werden.

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Kartellamt: Facebook missbraucht seine marktbeherrschende Stellung

Seit drei Jahren steht Facebook unter Beobachtung des Bundeskartellamtes. Im Bild: Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Alle Rechte vorbehalten Bundeskartellamt Das Bundeskartellamt hat dem dem Datenkonzern Facebook Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Facebook ist im Bereich der sozialen Netzwerke nicht nur marktbeherrschend, es missbraucht diese Stellung auch. Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt nach fast dreijähriger Prüfung, wie es heute morgen mitteilte .

Der Datenkonzern missbrauche seine Marktmacht durch Umfang der Sammlung, Verwertung und Zuführung der Daten auf dem Nutzerkonto. Im Kern geht es um die Zusammenführung von Daten aus Facebook, Instagram, WhatsApp und anderen Quellen, etwa Webseiten, die einen Like-Button anbieten. Die Nutzer hätten keine Wahl, ob sie dem zustimmen oder nicht zustimmen, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, auf der Pressekonferenz in Bonn. Die Maßnahmen des Kartellamtes zielten auf eine „innere Entflechtung“ des Konzerns.

Facebook müsse als marktbeherrschendes soziales Netzwerk den Nutzern angemessene Konditionen bieten. Die Bedingungen seien derzeit jedoch nicht angemessen, weil sie gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die Nutzer müssten der Zusammenführung der Daten auch widersprechen können – ohne ihre jeweiligen Accounts zu verlieren. Dabei sei auch die Frage der Gestaltung der Einwilligung und des Widerspruches wichtig, betonte der Kartellamtspräsident. Es müsse eine klare, eindeutige, informierte und bewusste Entscheidung möglich sein. Bislang sei in den Einstellungen von Facebook „sehr viel Verwirrung“ zu finden.

95 Prozent Marktanteil in Deutschland

Mit etwa 23 Millionen täglichen und 32 Millionen monatlichen Nutzer:innen verfüge Facebook in Deutschland über einen Marktanteil von täglich rund 95 Prozent und monatlich 80 Prozent. Reichweitenstarke Alternativen sind – trotz offener Nischenprodukte wie Mastodon – nicht in Sicht. Der Wettbewerber Google+ habe unlängst angekündigt, sein soziales Netzwerk bis April 2019 einzustellen. Dienste wie Snapchat, YouTube oder Twitter, aber auch berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing böten jeweils nur einen Ausschnitt der Leistungen eines sozialen Netzwerkes an und seien deshalb nicht in den relevanten Markt einzubeziehen, heißt es in der Pressemitteilung des Kartellamtes.

Wer also das Netzwerk einmal in sein Leben eingebunden hat, kann es kaum noch verlassen, ohne sein Sozialleben massiv einzuschränken. Die Marktmacht von Facebook würde durch Netzwerk- und Lock-In-Effekte befeuert, so Mundt. Es gebe schlichtweg keine Alternativen. Das nutze der Konzern in unzulässiger Weise aus, so die Marktwächter. Kartellamtspräsident Mundt sagt: „Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte.“

Was muss Facebook jetzt tun?

Facebook hat nun, je nach Maßnahme, zwischen vier und zwölf Monaten Zeit, die Auflagen des Bundeskartellamtes umzusetzen. Diese bleiben jedoch unklar, erarbeiten muss sie der US-Konzern zu einem guten Teil selbst: Dafür muss Facebook dem Bundeskartellamt ein Konzept vorlegen, das dieses absegnet. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist zudem noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. Bislang zeigte sich Facebook im Verfahren des Bundeskartellamtes nicht kooperativ.

Erst vor wenigen Tages betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt im LTO-Podcast , dass er Bußgelder nicht für entscheidend hält. Wie andere große Konzerne habe auch Facebook „dicke Taschen“ und könne durch Strafzahlungen alleine nicht gebändigt werden. Wichtiger sei es, dass Facebook sein Geschäftsmodell ändere.

Genau darum hatte sich der Datenkonzern sich bisher immer gewunden. Egal, ob unzulässiges Profiling von minderjährigen Nutzer:innen oder der Cambridge-Analytica-Skandal – mehr als Entschuldigungen und kosmetische Maßnahmen folgten selten. Facebooks Geschäftsmodell basiert darauf, gläserne Nutzer:innen zu haben, die selbst im Dunkeln tappen. Diese Informationsasymmetrie ist von Facebook so gewollt, damit Nutzer:innen sich nicht schützen oder anders verhalten können. Nach der Logik der Plattform ist beides nötig, um die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen möglichst zielgenau an Werbekunden verkaufen zu können.

Nachdem der Datenkonzern aller Aufregung zum Trotz halbwegs glimpflich aus dem Skandaljahr 2018 gekommen ist, wird es mit der Entscheidung des Kartellamtes vielleicht jetzt erstmals ernst. Dass die Maßnahmen ausreichen, um Facebooks Marktmacht zu brechen, darf allerdings bezweifelt werden. Weitergehende Auflagen wie verpflichtende Interoperabilitätstandards brauchen einen größeren politischen Willen. Dass die Wettbewerbshüter in dem Verfahren mit Datenschutzbehörden zusammengearbeitet haben ist zumindest ein Zeichen, dass es in die richtige Richtung geht.

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